Guten Tag
Ein Klient, früher verbeiständet, muss der KESB Mandatsschulden zurückzahlen. Er wollte jetzt die Raten von Fr. 500.-/Mt. auf 250.- senken - die KESB ist nicht gesprächsbereit.
Sein eigenes Lohneinkommen wäre aber unter den angebotenen Fr. 250.-/Mt. - der Rest nur unpfändbare IV-Rente und EL.
Könnten wir die KESB damit zum Einlenken bringen?
Oder kann diese sagen, mit der Beistandschaft wurde ja eine Hilfsleistung für das Ehepaar gewährt und damit handelt es sich um eheliche Schulden und auch das kleine Einkommen der Ehefrau könnte betrieben werden?
freundliche Grüsse
M. Blindow
Frage beantwortet am
Jürg Gschwend
Expert*in Schuldenberatung
Guten Tag
Wenn nur eine Beistandschaft für den Mann bestand, muss die Ehefrau für die Mandatsschulden nicht aufkommen.
In einem solchen Falle würde ich die KESB darauf hinweisen, dass der pfändbare Teil des Einkommens (Lohn) tiefer ist als die beantragte Rückzahlungsrate von monatlich CHF 250.00.
Freundliche Grüsse
Gschwend Jürg