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Schadenfall zwischen Sozialhilfe, Erwachsenenschutz, Energieanbieter und Familienangehörigen

Veröffentlicht:
15.07.2026
Kanton:
Bern
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Kindes- und Erwachsenenschutz

Infolge Stromabstellung bei KL wurde während Recherche festgestellt, dass die Energiekosten via Rückstellungen der KL über 3 Jahre noch an die alte Adresse bezahlt wurden, wogegen an der neuen Adresse kein Geld einging. (Angehörige des Klientels haben ohne Rückfrage an den SD die Rechnung inklusive aller Mahngebühren bezahlt und fordern nun das Geld vom SD zurück.) Weiterhin bestanden beim Energieanbieter fürs gleiche Klientel 2 Vertragskonten. Aufgrund Namensdreher hat der Anbieter dies auch nicht bemerkt, sodass die Rechnungen der alten Adresse entsprechend Auftrag an den SD gesendet wurden. Die Rechnungen an die neue Adresse gingen an KL. Diese wurden aufgrund psychischer Beeinträchtigung verbunden mit der Annahme, dass der SD den Strom bezahlt, nicht an den SD weitergeleitet. An der alten Wohnung ist wieder SH unterstütztes Klientel eingezogen und hat sich nie beim Stromanbieter angemeldet oder in Frage gestellt, wieso keine Rechnungen für die Energienutzung kommen. Aufgrund SH-Finanzierung wurde durch die Beistandsperson keine Rechnungsführung gemacht, sodass der Fehler der Beistandsperson auch nicht aufgefallen ist. Das Kostenübernahmegesuch seitens der Beistandsperson an die SH wurde abgelehnt. D.h. das Klientel müsste die gesamten Kosten aus den Rückstellungen alleine an die Angehörige zurückzahlen. Nun stellt sich die Frage, wie die Rechtslage ist und dieser Fall fair für alle Parteien gelöst werden könnte, da hier wie beschrieben, vier involvierte Bereiche über lange Zeit den Fehler / Schaden nicht bemerkt haben. Und in welchem Rechtsbereich hätte der Fall die besten Chancen auf eine faire Kostenaufteilung. (SH-Recht?, Haftpflicht? usw.)