Zum Inhalt oder zum Footer

Rückerstattung IV- und PK-Rente nach Todesfall

Veröffentlicht:
14.06.2024
Kanton:
Solothurn
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

Die IV-Stelle sowie die Pensionskasse fordern die anfangs Monat Mai austerichtete IV- und PK-Rente zurück, da die betroffene, verbeiständete Person am 30. April verstorben ist.

Die verstorbene Person war überschuldet, die Erbschaft wurde ausgeschlagen. Eine konkursamtliche Liquidation wird eröffnet. Zahlungen seitens Beistandsperson wurden selbstverständlich keine mehr vorgenommen.

Die Renten werden mit Hinweis auf Art. 25 ATSG mittels Verfügung zurückgefordert. Das Konkursmat hingegen vertritt die Ansicht, dass die zu unrecht ausgerichteten Renten in die Konkursmasse fliessen.

Was ist nun richtig? Wie ist auf die Rückerstattungsverfügung der IV-Stelle und der Pensionskasse zu reagieren?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Die Rückforderungen der Ausgleichskasse richtet sich nach Art. 25 ATSG. Sie richtet sich gegen den Nachlass, da der Betroffene ja verstorben ist.. 

Dieser Nachlass steht aufgrund des Ausschlagends der Erbschaft in konkursamtlicher Liquidation.

In diesem R.ahmen ist auch diese durch Verfügung erhobene Forderung zu sehen und zu bearbeiten. Eine Rechtsgrundlagen für vorrangige Befriedigung jener Forderung gegenüber jener anderer Gläubiger besteht nicht.

Beste Grüsse Peter Mösch Payot