Guten Tag
Im Rahmen einer freiwilligen Beratung begleite ich eine Pflegefamilie (Grosseltern des Kindes). Die Pflegeeltern erhalten kein Pflegegeld, jedoch die Kinderalimente, die bis anhin von der Wohngemeinde der leiblichen Mutter bevorschusst wurden. Da die Mutter bei der alljährlichen Situationsüberprüfung der zuständigen Sozialkommission nicht die verlangten Unterlagen eingereicht hat und das Schreiben ungeöffnet an die Behörde retourniert wurde - die Mutter halte sich nicht mehr in der Gemeinde auf - wurde die Alimentenbevorschussung eingestellt. Den Pflegeeltern wurde empfohlen, ihr Pflegekind in der eigenen Wohngemeinde anzumelden. Nun zu meinen Fragen:
1. Können die Pflegeeltern ihr Pflegekind bei sich anmelden, wenn die leiblichen Eltern über das gemeinsame Sorgerecht verfügen und die Obhut bei der Mutter liegt? Falls ja, wie ist vorzugehen?
2. Kann die bevorschussende Gemeinde die Zahlungen einfach einstellen? Dies würde doch auch bedeuten, dass das Pflegekind nirgends angemeldet wäre?
Wie denken Sie, wäre in dem geschilderten Fall weiter vorzugehen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrter Herr Reinhard
Für die Beantwortung ihrer Frage wäre es notwendig, dass Sie die Kantone angeben, wo die InhaberIn der elterlichen Sorge, bzw. die Pflegeeltern wohnen.
Da die Alimentenbevorschussung sich nach kantonalem Recht richtet, ist insoweit die Frage der Zuständigkeit nach dem für die Alimentenbevorschussung in Frage kommenden anwendbaren kantonalen Recht zu prüfen.
Ich habe mir im Übrigen erlaubt, die Frage ins Forum Kindes- und Erwachsenenschutz weitergegeben, da es sich nicht um eine Sozialversicherungsfrage handelt.
Beste Grüsse Peter Mösch Payot