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Rechtliche Grundlage für Vertrauensärztliche Abklärung

Veröffentlicht:
10.11.2021
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht

Sehr geehrter Herr Pärli,

Ein Arbeitgeber beobachtet bei einer MA ein Verhalten (psychotisches Verhalten), welches für den Betrieb nicht mehr länger tragbar ist und möchte die Firma, die anderen MA und die Mitarbeiterin selbst schützen, stellt sie frei. Mit welcher rechtlichen Grundlage kann ein Arbeitgeber eine Vertrauensärztliche Abklärung einfordern, wenn er diese Möglichkeit nicht im Betriebsreglement erwähnt hat? 

Besten Dank für Ihre Antwort!

Frage beantwortet am

Kurt Pärli

Expert*in Arbeitsrecht

Sehr geehrte Anfragende

Gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Die Arbeitgeberin benötigt für die Anordnung einer vertrauensärzltichen Untersuchung ein legitimes Interesse, dieses ist vorliegend ersichtlich (Abklärung, ob wegen des Gesunheitszustands des Mitarbeiters Dritte gefährdet sind, Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit usw.). Der Arbeitnehmer ist gestützt auf Art .321a OR verpflichtet, die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren. Dazu gehört auch, einer Aufforderung zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung (soweit durch legitime ArG-Interessen gedeckt) Folge zu leisten. Die Arbeitgeberin kann die Aufforderung zur vertrauensärztlichen Untersuchung auch auf ihr Weisungsrecht (Art. 321d OR) stützen.

Zu beachten sind:

- Die Arbeitgeberin trägt die Kosten

- Datenschutzrechtliche Bestimmungen (DSG), daraus ergibt sich u.a., dass die Arbeitgeberin keinen Anspruch auf Kenntnis der gesamten Abklärungen hat, sondern nur  auf das Ergebnis (Gefahr für Dritte besteht/ besteht nicht, Arbeitsfähigk ist gegeben, teilweise gegeben, nicht gegeben usw).

Weitere Informaitonen finden Sie in dieser sehr lesenswerten Publikation:

https://www.dike.ch/wissenschaftliche-schriftenreihen/schriftenreihe-dike/recht-in-privaten-und-offentlichen-unternehmen-riu/stengel-vertrauensarzt

Mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen - Kurt Pärli