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Privatkonkurs doch möglich

Veröffentlicht:
27.02.2017
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Schuldenberatung

Guten Tag
Vor einigen Monaten waren Artikel in den Zeitungen, dass in verschiedenen Kantonen Privatkonkurse abgelehnt würden, wenn gar kein Vermögen mehr vorhanden wäre, das an die Gläubiger verteilt werden könne. D.h. der Prtivatkonkurs werde damit eigentlich verunmöglicht.
Damals hiess es, dass das der neue Trend sei, der jetzt wohl von allen Kantonen übernommen würde.
Inzwischen habe ich zu dem Thema nichts mehr gehört. Auch auf den homepages verschiedener Schulden-Beratungsstellen habe ich keine Hinweise mehr gefunden.
War das ganze also eine Zeitungsente? Kann der Privatkonkurs weiterhin angeboten werden?
Mit freundlichen Grüssen,
M.Blindow

Frage beantwortet am

Jürg Gschwend

Expert*in Schuldenberatung

Sehr geehrter Herr Blindow
Es handelt sich bei diesem Artikel nicht um eine Zeitungsente. Das Bundesgericht hat entschieden, dass bei fehlendem Vermögen kein Konkurs gemacht werden kann. Das Gericht qualifizierte einen Konkurs ohne Aktiven als rechtsmissbräuchlich. Es gibt Urteile von den Bezirksgerichten in Zofingen und Thun, die diese bundesgerichtliche Rechtsprechung anwenden. Allerdings sind uns bis jetzt keine weiteren Urteile von anderen Gerichten bekannt, die den Konkurs infolge fehlendem Vermögens nicht bewilligten. Von daher kann gesagt werden, dass fehlende Aktiven derzeit noch fast überall in der Deutschschweiz kein Hinderungsgrund für die Durchführung eines Privatkonkurses darstellen. Selbstverständlich ist es aber möglich, dass es an den einzelnen kantonalen Bezirksgerichten in Zukunft zu einer Praxisänderung kommen kann (z.B. durch einen Richterwechsel) .
Freundliche Grüsse
Gschwend Jürg, Stellenleitung Plusminus