D. von May ist Verfasser
Guten Tag
Ich habe eine Klientin, 36 J. die ihre PK zusammenführen will. Sie hat bei ca. 23 Arbeitgebern gearbeitet seit sie 17 J. alt ist. Wie kann sie das tun, sie habe bei den Ex-Arbeitgebern angefragt, jedoch hat man ihr Antworten gegeben wie "es ist nichts mehr über sie bekannt", da die Arbeitsverhältnisse teils längers zurückliegen. Ist das rechtens oder darf sie hier Forderungen stellen?
Danke im Voraus.
Frage beantwortet am
Daniel Schilliger
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Guten Tag Frau oder Herr von May
Grundsätzlch wird das BVG-Gutachben bei einem Stellenwechsel jeweils von der alten auf die neue Pensionskasse übertragen. Das Geld müsste also alles bei der letzten PK sein.
Das funktioniert aber nur, wenn man sich drum kümmert (also die erforderlichen Angaben liefert) und auch nicht längere Unterbrüche in der Berufsbiographie (Auslandaufenthalt, Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit etc…) hat.
Wenn eine Überweisung an eine neue Pensionskasse nicht möglich ist, wird das Geld auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.
Da dieses System nicht automatisch läuft, kommt es hierbei immer wieder dazu, dass jemand mehrere Konten hat oder einfach die Übersicht verliert.
Hier hilft die Verbindungsstelle: www.verbindungsstelle.ch. Informieren Sie sich dort, wie Sie zusammen mit Ihrem Klienten nach vergessenen Guthaben aus der zweiten Säule suchen können.
freundlicher Gruss
Daniel Schilliger