Guten Tag
Meine Klientin (36-jährig) bezieht eine 3/4 Rente und EL. Sie arbeitete 14 Jahre im 1. Arbeitsmarkt mit einem leistungsangepassten Lohn. Sie bezog schon vor dem Eintritt die IV Rente. Während dieser Zeit wurde in die PK einbezahlt. Das Kapital in der PK beträgt 12`000 CHF.
Aufgrund des stetigen Drucks im 1. Arbeitsmarkt, hat meine Klientin die Stelle gekündet. Sie wird nun im geschützten Rahmen eine neue Stelle antreten.
Ist es möglich, das PK Guthaben mittels Kapitalauszahlung zu beziehen? Ist dies überhaupt sinnvoll? Was wäre Ihre Empfehlung?
Herzlichen Dank bereits im Voraus.
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrter Herr Jauch
Ich interpretiere Ihre Anfrage so, dass sie im 2. Arbeitsmarkt einer Tätigkeit nachgeht, für die sie entweder keinen AHV-pflichtigen Lohn erhält oder dann, dass dieser Lohn tiefer ist als die Mindestschwelle für eine Absicherung nach BVG (CHF 21510/Jahr).
In einem solchen Fall wird das vorhandene PK-Guthaben, in Anwendung des Freizügigkeitsgesetzes und zum Zweck der Verfügbarkeit für die Absicherung fim Alter, geparkt. Sie wird aufgefordert werden, dafür ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen bei einer Bank oder ev. bei einer Versicherung (wo noch die Risiken Invalidität oder Tod abgesichert werden können).
Falls dann später wieder eine Stelle angetreten wird mit einer BVG-pflichtigen Beschäftigung, wird das Freizügigkeitskapital dort in die Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden.
Ein Kapitalbezug wäre nur möglich bei einer IV-Vollrente oder bei Selbständigkeit, bei einem definitiven Wegzug ins Ausland (in ein Staat ausserhalb der EU), bzgl. für Wohneigentum oder dann fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters.
In Ihrem Fall liegt kein solcher Grund für einen Kapitalbezug vor.
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Prof. Peter Mösch Payot