Guten Tag
Ein junger IV-Rentner aus einem Nicht-Vertragsstaat, der in der Schweiz aufgewachsen war, wollte sein Herkunftsland kennen lernen und hatte die Schweiz für rund 1.5 Jahre verlassen.
Mit dem Migrationsamt hatte er vorher abgeklärt, dass er über eine Spezialbewilligung seinen C-Status behalten konnte.
Jetzt wollte er EL beantragen, erhielt aber einen Nicht-Eintretens-Entscheid: die 10jährige Karrenzfrist beginne mit der Wiedereinreise in die Schweiz neu zu laufen.
Die Bestimmungen aus Gesetz und WEL, die das so regeln, sind im Entscheid zitiert.
Kennen Sie vielleicht irgendeine Sonderregelung, die ins Feld geführt werden könnte? "EL aus humantiären Gründen bei sozialem und ausserländerrechtlichem Härtefall" oder dergleichen? Oder sehen Sie auch nur den Gang zum Sozialamt, da sich ja kaum ein gut bezahlter Nischen-Arbeitsplatz wird finden lassen?
mit freundlichen Grüssen, M.Blindow
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrter Herr Blindow
Grundsätzlich geht es darum, dass für die EL ein Wohnsitz und ein gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz vorausgesetzt sind (Art. 4 ELG).
Ich hatte zur Beantwortung Ihrer Anfrage noch etwas recherchiert und Urteile gesucht, die in solchen Fällen etwa eine abweichende
Regelung von den in den WEL aufgeführten Bestimmungen vorsehen. Ich wurde nicht fündig.
Tatsächlich gilt also gemäss Gesetz und Rechtsprechung, was die Wegleitung konkret ausführt (vgl. Wegleitung der EL (WEL, Stand 1.1.2017, Rz. 2330.01 bis 2440.05). Nämlich dass bei einem längerem Auslandaufenthalt über ein Jahr einer Ausländerin oder eines Ausländers die Karenzfrist für einen Anspruch auf eine EL nach der Wiedereinreise von vorne beginnt. Bei triftigen Gründen für den Auslandaufenthalt ist dies nach einem Jahr der Fall. Ohne solche Gründe schon vorher
Ausnahmen davon kann es nur geben, wenn danach die Rückkehr wegen höherer Gewalt (Krieg etc.) oder aus gesundheitlichen Gründen unmöglich war (so genannte zwingende Gründe) (vgl. WEL (Stand 1.1.2017) 2340.4).
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Peter Mösch Payot