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Nachlass aus Kosovo

Veröffentlicht:
02.11.2021
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Kindes- und Erwachsenenschutz

Im Frühling diesen Jahres bekam ich die Mitteilung einer meiner Klienten, dass die Mutter im Kosovo verstorben ist. Ein paar Wochen danach bekam ich von einem weiteren Klienten (Bruder vom erst erwähnten Klienten), dass seine Mutter verstorben ist. Die Daten stimmen nicht überein. Ich nahm mit dem dritten Bruder (für ihn besteht keine Vertretungsbeistandschaft inkl. Einkommens- und Vermögensverwaltung) Kontakt auf, um nähere Angaben zum Nachlass zu erfahren. Der dritte Bruder versteht nur schlecht Deutsch und erklärte mir am Telefon, dass kein Erbe vorhanden ist. Er schickt mir einen Kontoauszug mit dem Namen der verstorbenen Person - gemäss seinen Aussagen. Der Kontoauszug ist jedoch von der ZKB (Schweizer Bank, obwohl verstorbene Person im Kosovo lebte) und mit CHF 0.03 Vermögen vermerkt. Auf Nachfrage in meinem Beistandschaftsteam wurde ich darauf hingewiesen, mich bei der KESB zu erkundigen, wie in diesem Fall vorzugehen ist. Ich habe keine Vertretungsrechte einen Anwalt einzuschalten. Meine beiden Klienten sind diesbezüglich nicht selbständig in der Lage. Mittlerweile sind ein paar Monate vergangen seit der Information über den Tod der Mutter. Auf Nachfrage bei der KESB wurde mir seitens der KESB mitgeteilt, dass die KESB in solchen Fällen keine Experten sind und es Aufgabe der Beistandsperson wäre, den Nachlass zu regeln. Auf meine Nachfrage betreffend Sicherungsinventar wurde nicht eingegangen (KESB im Kanton Zürich). Wie soll ich weiter vorgehen? Ist hier ein Anwalt einzuschalten? Oder wäre ein Sicherungsinventar von der KESB zu erstellen? 

Frage beantwortet am

Karin Anderer

Expert*in Kindes- und Erwachsenenschutz

Guten Tag

Es ist nicht unüblich, dass im Ausland lebende Rentner/Innen Konten in der Schweiz haben und dort z.B. ihre AHV-Renten verwalten.

Da sich der Nachlass im Ausland befindet, können Sie in der Schweiz kein Sicherungsinventar verlangen. Zuständig für die Erbangelegenheit sind die Behörden im Kosovo.

Ich empfehle Ihnen, zunächst weitere Nachforschungen über den Todeszeitpunkt der Mutter und den Nachlass anzustellen. Allenfalls haben Sie eine/n albanisch sprechende/n Mitarbeiter/in vor Ort oder Sie ziehen eine/n Dolmetscher/in bei, um beim dritten Bruder und ggf. weiteren Geschwistern oder Verwandten über den Nachlass, wie Geld, Liegenschaft usw. Näheres zu erfahren. Klären Sie darüber auf, dass grundsätzlich alle Kinder die Mutter beerben.

Sie können sich zusätzlich beim Konsulat von Kosovo in Zürich oder bei der Kosovarischen Botschaft in Bern erkundigen, wo Sie vor Ort, wo die Mutter zuletzt lebte, weitere Informationen erhalten.

Je nach Resultat ist zur Kenntnis zu nehmen, dass sich nichts im Nachlass befindet oder es wäre ein Ersatzbeistand zu bestellen, z.B. wenn sich im Nachlass Liegenschaften im Kosovo befinden.

Ich hoffe, die Angaben Sind nützlich und ich grüsse Sie freundlich.

Luzern, 8.11.2011

Karin Anderer