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Mietzins - keine Senkung Referenzzinssatz

Veröffentlicht:
10.10.2017
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe für meinen Klienten eine Senkung des Referenzzinssates auf 1.5% bei der Verwaltung verlangt und mit folgender Begründung eine Ablehnung erhalten:
Die Mietzinsberechnung basieren auf drei Grundlagen: a) Referenzzinsatz, b) Teuerung (Landexindex der Konsumentenpreise) und c) Allgmeinde Kostensteigerung.
a) Referenzzinsatz:
Vertragsbasis ist 3.75%
Referenzzinssates vom 02.06.2017 ist 1.5% => minus 21.26%
b) Teuerung (Verrechnung von 40% der Teuerung):
Landesindex der Konsumentenpreise, Basis Dezember 1982
Vertragsbasis: 144.9 Punkte
Index am 31.05.2017 158.4 Punkte => plus 3.73
c) Allgemeine Kostensteierung (1% pro Jahr)
vom 01.10.199 - 30.06.2017 => plus 17.75%
Fazit der Verwaltung: plus 0.22%, daher keine Senkung der Miete.
Ich habe keine Ahnung, ob die Berechnungen der Verwaltung korrekt sind. Daher wollten der Klient und ich die Klärung vor der Schlichtungsbehörde. Aber die Verwaltung hat mir telefonsich "erklärt", wenn in meiner Arbeitszeit Steuergelder verschwenden will, indem wir einen Antrag bei der Schlichtungsbehörde stellen, sollte ich mir bewusst werden, dass sie wiederum keine weitere Mieter von unserem Dienst (Fachbereich Erwachsenschutzdienst) mehr als Mieter akzeptieren werden…
Die Wohnung ist eine 3.5 Zimmerwohnung, für CHF 1455.- in Oberweningen (Kanton ZH). Der Klient wohnt seit zwei Jahren in der Wohnung. Die Wohnung ist gemäss Klient in einem guten Zustand und die Nachbarschaft gemischt (nicht nur Personen mit Sozialhilfe / Rente + EL).
Bisher versucht:

  • Über die Schlichtungsbehörde unseres Bezirk Informationen zu erhalten, ob die Berrechnung korrekt ist => keine Auskunft, solange kein aktueller Fall vorhanden ist.
  • allgemeine Informationen im Internet gesuch => Kostensteigerung wird je nach Region mit 0.5 bis 1.25 berrechnet, ich weiss nicht, welcher Betrag für unseren Bezirk berrechnet wird.
  • Gespräch mit der Verwaltung gesucht => Berechnung sei korrekt, sie hätten Kostensteigerung mit 1% an der Grenze, da sie dafür diverse Nebenkosten nicht einrechnen.
    Meine Frage:
  • Könnte die Berechnung der Miete korrekt sein?
  • Gibt es Argumente, die ich anbringen kann, dass die Berechnungen von Seite Verwaltung überdenkt werden sollte?
    Besten Dank für Ihre Antwort.
    F. Kröner

Frage beantwortet am

Daniel Schilliger

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Guten Tag Frau Kröner
Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen, da wir hier nur Fragen zum Sozialversicherungsrecht behandeln und ich im Mietrecht zu wenig kompetent wäre. Ich würde ebenfalls an die Schlichtungsbehörde oder an den Mieterverband gelangen.
freundlicher Gruss
Daniel Schilliger