Guten Tag Peter
Eine Klientin von mir bezieht (die Erwachsenenschutzmassnahme besteht seit 2015) seit den 90er-Jahren eine IV-Rente (zunächst eine halbe, aktuell eine 3/4).
Im Jahr 2008 hat sie ein Kind geboren. Ihr damaliger Ehemann hat bei der Ausgleichskasse den Antrag auf Ausrichtung der Kinderzulage erledigt und erhält diese auch seit dem Jahr 2008.
Im Jahr 2014 wurde die Ehe geschieden.
Bei den IV-Rentenrevisionen in den Jahren 2010 und 2014 hat die Versicherte jeweils vergessen anzugeben, dass sie seit dem Jahr 2008 Mutter ist. Bisher wurde keine IV-Kinderrente ausgerichtet.
Im März diesen Jahres habe ich die Ausrichtung einer IV-Kinderrente beantragt und nun die rückwirkenden Auszahlung bis März 2012 erreicht.
Es stellt sich nun die Frage, ob die Ausgleichskasse eine Meldepflicht gegenüber der IV-Stelle hat und gestützt auf diese Grundlage die rückwirkende Auszahlung der IV-Kinderrente auch für den Zeitraum ab Geburt bis 2012 erreicht werden kann?
Besten Dank für deine Rückmeldung.
Die Anfrage wurde von Daniel Schilliger telefonisch beantwortet, da es sich gemäss D. Schilliger um eine heikle Fragestellung handelt (siehe dessen Mail vom 25.07.2017).
Die Anfrage wurde im Forum verborgen.
Bei der Forumsabrechnung ist die Bearbeitung dieser Anfrage durch Hrn. Schilliger wie üblich als eine Antwort abzurechnen.
26.07.2017Martin Heiniger