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Meldepflicht bei Offizialdelikt?

Veröffentlicht:
26.10.2026
Kanton:
Bern
Status:
In Bearbeitung
Rechtsgebiet:
Kindes- und Erwachsenenschutz

Wir führen im Kanton Bern eine Beistandschaft für einen 20 – jährigen Mann. Der Klient informierte den Beistand, dass er bald Vater wird, die Mutter sei noch nicht 16 Jahre alt und also noch im Schutzalter.

Der Beistand arbeitet aktuell mit dem Klienten (welcher bereits vorbestraft ist) daran, dass dieser selbst bei den Behörden eine Meldung macht. Zudem ist davon auszugehen, dass die Behörden bei einer allfälligen Vaterschaftsanerkennung aktiv werden muss.

Ist der Beistand trotzdem verpflichtet, dieses Offizialdelikt den Behörden zu melden oder ist hier die Verschwiegenheitspflicht des Beistandes höher zu werten?

Besten Dank für Ihre Einschätzung.