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massive Beleidigungen

Veröffentlicht:
07.12.2017
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht

Sehr geehrte Herren
Ich wende mich betreffend einer etwas speziellen Angelegenheit an Sie. Und zwar geht es darum, dass ich seit rund einem Jahr eine Klientin im Rahmen der wirtschaftlichen Sozialhilfe betreue und diese Frau mich ständig per E-Mail und telefonisch massivst beleidigt. Dies muss man sich so vorstellen, dass sie mir regelmässig E-Mail schreibt, dort mit Schimpfwörter um sich "wirft", mir vorwirft, dass ich alle möglichen Fehler mache, etc.. Bis anhin hatte ich ziemlich viel Geduld und habe kaum auf die Anschuldigungen reagiert bzw. wenn es wirklich ganz schlimm war habe ich ihr jeweils mitgeteilt, dass sie sich bitte anständig benehmen und mich nicht beleidigen soll. Ansonsten habe ich das Ganze über mich ergehen lassen, habe mir weiterhin grosse Mühe im Umgang mit ihr gegeben, habe ihr alles noch ausführlicher erklärt, als "üblich". Am Telefon schreit sie jeweils sehr laut, lässt mich nicht zu Wort kommen und bezeichnet mich als "Schlampe" oder "blöde Kuh". Während den Gesprächen verhält sie sich ähnlich. Uns ist bekannt, dass die Person an Diabetes leidet, sonst sind uns keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen bekannt.
Im Übrigen verhält sie sich auch gegenüber unseren Sekretariatsmitarbeiterinnen respektlos und beleidigt sie.
Ich habe inzwischen grosse Mühe, mich ständig so - mit wirklich schlimmen Schimpfwörtern - beleidigen zu lassen und möchte mich erkundigen, was ich dagegen unternehmen kann? Ich arbeite nun seit rund 6 Jahren in diesem Arbeitsgebiet und habe so etwas noch nie erlebt.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
Andrea Mülhauser

Frage beantwortet am

Kurt Pärli

Expert*in Arbeitsrecht

Sehr geerte Frau Mühlhauser
Gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Als Arbeitnehmerin haben Sie das Recht, während ihrer Arbeit nicht in ihrer persönlichen Integrität verletzt zu warden. Aus diesem Grunde ist die die Arbeitgeberin gesetzlich verpflichtet, zum Schutze der Gesumdheit, der Integrität und Persönlichkeit der Mitarbeitenden alles an dem Betrieb zumutbaren Massnahmen zu unternehmen.
Für Sie bedeutet dies: Wenden Sie sich an ihre vorgesetzte Stelle und suchen Sie um Unterstützung. Die Arbeitgeberin ist in einem Fall wie dem vorliegenden verpflichtet, geeigente Massnahmen zu ergreifen. Das könnte vorliegend z.B. bedeuten: der Klientin wird eine Weisung erteilt, sofort etwelche Beleidigungen zu unterlassen. Die Weisung kann auch mit einer Sanktionsandrohung verknüpft warden. Andere Massnahme könnte darin bestehen, dass nicht mehr Sie sondern eine andere Person für diese Klientin zuständig ist. Auch Coaching / Supervision zum Erlernen/Verbesern des Umgangs mit solchen Klientinnen/Klienten sind mögliche Massnahmen.
Das Wichtigste: Es ist in der Verantwortung der Arbeitgeberin, für ihren Schutz zu sorgen. An Ihnen liegt es, die Problematik bei der vorgesetzten Stelle zu melden und Abhilfe zu fordern.
Rechtsgrundlage: In einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis Art. 328 OR und Art. 6 Arbeitsgesetz. Im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis finden sich vergleichbare Bestimmungen bzw. zum Teil verweisen die Personalgesetze ausdrücklich auf Art. 328 OR:
Genügen Ihnen diese Angaben?
Mit Dank für die Kenntnisnahme und besten Grüssen
Kurt Pärli

Guten Morgen Herr Pärli
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Ausführungen, welche mir so aktuell ausreichen.
Haben Sie einen guten Wochenstart.
Freundliche Grüsse
Andrea Mülhauser