Sehr geehrter Herr Pärli
In unserem Betrieb (12 Vollzeitstellen) stellt sich jedes Jahr neu die Frage wieviel Lohn die Sozialpädagogen in Ausbildung erhalten sollen. Die Ausbilddung zum Sozialpädagogen HF dauert 3 Jahre und findet berufsbegleitend statt. In der Regel sind die Auszubildenden mit 60% angestellt.
An welchen Löhnen kann ich mich orientieren bzw. gibt es eine Abstufung währende der drei Ausbildungsjahre?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüsse
Jörg Pieper
Frage beantwortet am
Kurt Pärli
Expert*in Arbeitsrecht
Sehr geehrter Herr Pieper
Sofern es sich bei Ihrer Institution um einen privatrechtlich organisierten Betrieb handelt, kommt Art. 322 OR zu Anwendung, der Lohn kann frei vereinbart werden, sofern und soweit nicht ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) einen Lohn vorschreibt (oder ein Normalarbeitsvertrag mit zwingendem Mindestlohn einzuhalten ist).
Auch ist möglich, dass eine Institution sich im Leistungsvertrag mit dem Kanton zur Einhaltung gewisser Löhne verpflichtet hat.
Ob In Ihrem Betrieb solche Voraussetzungen vorhanden sind, weiss ich nicht. Falls nicht, so können Empfehlungen herangezogen werden.
In kantonalen (oder auch in kommunalen) sozialpädagogischen Institutionen sind die Löhne von Sozialpädagogen/innen in Ausbildung gesetzlich festgelegt, siehe z.B. für den Kanton Aargau: https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/structureddocuments/15975/downloadpdfannex.pdf .
Lohnempfehlungen gibt auch der Berufsverband Avenir Social an, siehe hier: www.avenirsocial.ch/cmdata/LohnempfehlungenGR09.pdf
Genügen Ihnen diese Auskünfte?
Mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen
Kurt Pärli
Sehr geehrter Herr Pärli
Vielen Dank für die hilfreichen Auskünfte.
Freundliche Grüsse
Jörg Pieper