Liebes Expertenteam
wir bitten um eine Auslegeordnung hinsichtlich folgendem Sachverhaltes:
Verheiratetes Ehepaar. Mann 75 Jahre alt, Frau 56 Jahre alt. Beide verbeiständet
Der Mann ist provisorisch Im Altersheim angemeldet da er gesundheitlich angeschlagen ist. Ein Eintritt ins Altersheim, in der nächsten Zeit, wird in Betracht gezogen. Die EL Anmeldung wurde gemacht. Der Mann hat eine AHV-Rente, PK-Rente und Hilflosenentschädigung. Die Ehefrau bezieht eine IV-Rente.
Das Ehepaar hat zwei erwachsene Söhne, die nicht im Haushalt der Eltern leben. Einer hat IV und EL, wohnt jedoch selbstständig und arbeitet in einer geschützten Werkstatt. Der andere arbeitet regulär im 1. Arbeitsmarkt.
Das Ehepaar besitzt Grundstücke, zum Teil landwirtschaftliche Fläche (Wohnhaus, Land, Scheunen, Wald) im Gesamtwert von 246.000.-
Die Familie möchte:
Das Haus zuerst an die Ehefrau überschreiben um Zeit zu gewinnen. Erst danach an die Söhne. Einige landwirtschaftliche Grundstücke möchten sie schon in der nächsten Zeit an die Söhne abgeben. Grundsätzlich ist ihnen sehr wichtig, dass die Kinder einmal alles erben.
Fragen
Bei Heimeintritt werden zwei getrennte Berechnungen für die Ergänzungsleistungen gemacht. Wie ist mit dem vorhandenen Vermögen, einerseits Land und einerseits die Liegenschaft optimaler Weise umzugehen? Die Frau möchte langfristig in der Liegenschaft wohnen bleiben.
Was ist bezüglich der Erbregelung zu beachten? Ein Sohn hat auch Ergänzungsleisungen.
Wie muss/kann das Erben geregelt werden?
Wie muss das Wohnrecht für die Frau geregelt werden im Falle vom Tod des Mannes?
Welches Vorgehen betreffend Erbe wird empfohlen?
Besten Dank für die Bemühugen.
Freundliche Grüsse
Sabine Bauer
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Liebe Sabine
Die Fragen beinhalten eine Reihe von erbrechtlichen Themen (mit Bezug auch zu steuerrechtlichen Implikationen). Diese Fragen können im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden. Auch bräuchte die Beantwortung weitere Abklärungen zum Sachverhalt (zum Beispiel zum Charakter der Liegenschaften, insb. zum Anteil der landwirtschaftlich genutzten Teile wegen der Restriktionen und Besonderheiten des Bäuerlichen Bodenrechts). Insoweit rate ich dazu, dass eine Beratung bei einer spezialisierten Notarin bzw. Anwältin erfolgt. Soweit notwendig, und abhängig vom Mandat, ist zum Schutz der Beteiligten diese Beratung im Rahmen der Beistandschaft zu ermöglichen oder über die KESB zu beantragen.
Im Rahmen dieses Forum kann nur die Frage der Sozialversicherungen bearbeitet werden. Soweit insoweit auch Fragen bestehen, können diese gerne konkretisiert gestellt werden.
Freundlicher Gruss
Peter Mösch Payot