Klientin hat Unterstützung durch Mütterberatung von wöchentlich 1 Stunde 10 Min. Präsenzzeit sind 40 Min. IV-Stelle rechnet nur Präsenzzeit ein. Ist dies korrekt?
Frage beantwortet am
Daniel Schilliger
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Guten Tag
Die Frage ist sehr knapp formuliert und ich bin daher unsicher über den Kontext. Ich spekuliere mal, dass es um die lebenspraktische Begleitung wie in Ihren anderen Fragen geht.
Positiv an diesem Beispiel ist, dass die IV also den Hilfebedarf im Zusammenhang mit der Kindererziehung akzeptiert. Wie in der anderen Antwort (ebenfalls 30.7) ausgeführt, bin ich skeptisch, wie weit dieser Bereich bei der HE-lebPra wirklich zählt.
Es ist wohl eine Ermessensfrage, ob der Weg dahin auch berücksichtigt werden soll. Eine Praxis ist mir nicht bekannt. Immerhin könnte die Klientin den Besuch der Mütterberatung vielleicht mit anderen Erledigungen wie Einkäufen verbinden (Schadenminderungspflicht), womit der Weg nicht extra für die Mütterberatung anfällt.
Auch hier würde ich also versuchen andere Hilfeleistungen zu finden um auf die erforderlichen 2 Stunden zu kommen. Wenn tatsächlich keine anderen Argumente da sind, kann man's natürlich damit versuchen geltend zu machen, dass die Beratung notwendig und der Weg zur Beratung dementsprechend auch notwendig ist.
freundlicher Gruss
Daniel Schilliger