Guten Tag
Meinem Klienten wurde fristlos gekündigt, da er bei der Spesenerfassung mehr aufgeschrieben hat als er ausgegeben hat. Es stellt sich die Frage ob er bei einem Vorstellungsgespräch den effektiven Grund angeben soll/muss?
vielen Dank für eine rasche Antwort und mit freundlichen Grüssen
T. Janowsky / Movis AG
Frage beantwortet am
Kurt Pärli
Expert*in Arbeitsrecht
liebe Frau Janowsky
Gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Der Arbeitnehmer muss im Bewerbungsverfahren all diejenigen Fragen der Arbeitgeberin wahrheitsgemäss beantworten, die für die Eignungsabklärung nach objektiven Kriterien relevant sind. Die Frage nach dem Grund für die Beeendigung des letzten Arbeitsverhältnisses gilt allgemein als anerkannt. M.a.W.; in einer solchen Situation der der Arbeitnehmer gehalten, den Grund für die Kündigung wahrheitsgemäss anzugeben. Zulässig ist, wenn der Arbeitnehmer dabei seine Sicht der Dinge darlegt, also z.B. die nicht korrekte Spesenabrechnung sei auf Unsorgfalt zurückzführen.
Wird der Arbeitnehmer nicht nach dem Kündigungsgrund gefragt, muss er nicht von sich aus auf den Vorfall aufmerksam machen.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch das Arbeitszeugnis. Ein potentieller Arbietgeber interessiert sich regelmässig auch für das Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers. Ein Vorfall wie eine gefälschte Spesenrechnung müsste im Zeugnis ohnehin erwähnt werden.
Genügen Ihnen diese Auskünfte?
Mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen
Kurt Pärli