Guten Tag
Einer unserer Klienten, er ist voll handlungsfähig, hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben.
Darin steht wortgetreu: "Im gegenseitigen Einvernehmen wird während der 3 monatigen Probezeit eine Kündigungsfrist von einem Monat und danach eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart."
Jetzt gefällt es ihm aber überhaupt nicht und er hat bereits eine neue Stelle in Aussicht.
Ist die vereinbarte 1-monatige Kündigungsfrist während der Probezeit rechtens? Oder kann er (gemäss OR) innert 7 Tagen auf Ende einer Woche kündigen?
A. Kälin
KESB Ausserschwyz
Frage beantwortet am
Kurt Pärli
Expert*in Arbeitsrecht
Sehr geehrte Frau Kälin
Gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Die gesetzliche Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit kann von den Parteien abgeändert werden (siehe Art. 335 Abs. 2 OR). Zur vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit muss also vorliegend die Arbeitgeberin Hand bieten,. d.h., eine Auflösung in gegenseitiger Übereinkunft ist natürlich möglich.
Genügen Ihnen diese Auskünfte? Mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen
Kurt Pärli
Guten Tag Herr Pärli
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung - ja das genügt mir so.
Freundliche Grüsse
A. Kälin