Guten Tag
Vor rund 3 Jahren hat Herr X. ein Vertrag bei einer Firma für ein Teilzeitpensum unterschrieben. Nebenbei hat er studiert. Der Vertrag wurde mehrmals verlängert, bzw. zu neuen Konditionen neu abgeschlossen, da Herr X. je nach Auslastung in seinem Studium das Pensum anpassen wollte. Nach Abschluss des Studiums wurde wieder ein neuer Vertrag abgeschlossen; diesmal für eine Festanstellung zu 100%. In diesem Vertrag ist geregelt, dass die Kündigungsfrist im 1. Dienstjahr 1 Monat beträgt, anschliessend 3 Monate. Herr X. will die Stelle wechseln und gelangt nun mit der Frage an mich, welche Kündigungsfrist für ihn gilt - bzw. ob er sich arbeitsrechtlich trotz der vorgängigen Anstellungen noch im 1. Dienstjahr befindet?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüssen
K.Kayser
Frage beantwortet am
Kurt Pärli
Expert*in Arbeitsrecht
Sehr geehrte Frau Kayser
Gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
An sich werden aufeinanderfolgende Arbeitsverträge für die Frage der Dienstjahre zusammengezählt, insoweit ist Ihr Klient nicht mehr im ersten Dienstjahr. Allerdings sind die Bestimmungen zur Kündigungsfrist nach Ablauf der Problezeit I Art. 335c OR dispositive, d.h., sie können durch Vereinbarung abgeändert werden, sie konkret Art. 335c Abs. 2 OR.
Für Ihren Klienten bedeutet dies: Die Vereinbarung im neuen Vertrag über eine Kündigungsfrist über eine einmonatige Kündigungsfrist ist zulässig.
Genügen Ihnen diese Angaben?
mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen
Kurt Pärli