Guten Tag Herr Pärli,
meine Klientin arbeitet im 10.Dienstjahr bei einer Firma. Seit knapp einem Jahr ist sie zu 70%AUF. Das IV Verfahren ist am laufen. Per Ende Februar wird sie die Kündigung erhalten und per Ende Mai ordentlich gekündigt.
Falls ihr Arztzeugnis auf Anfangs März auf 100% AUF (wegen gleicher Krankheit) erhöht würde, was hätte das für genaue Konsequenzen (Verlängerung?) auf die Kündigungsfrist?
Freundliche Grüsse
A.Maurice
Frage beantwortet am
Kurt Pärli
Expert*in Arbeitsrecht
Sehr geehrte Frau Maurice
Gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ihre Klientin ist seit knapp einem Jahr arbeitsunfähig. Angesichts der Tatsache, dass sie im zehnten Dienstjahr war, konnte sie somit den 180tätigen Sperrfristenschutz geltend machen. Die Arbeitgeberin hat sie jetzt entscheiden, Ende Februar mit der ordentlichen Kündigungsfrist auf Ende Mail zu künden. Die Erhöhung der Arbeitsunfähigkeit bei gleicher Krankheit führt nicht zu einer Verlängerung der Sperrfrist. Gegen die Kündigung kann somit nicht vorgegangen werden.
Die Erhöhung der AUF ist aber der IV, einer allfälligen Taggeldversicherung und auch der Pensionskasse zu melden. Auch ist zu prüfen, welche Regelungen die (allfällige) Taggeldversicherung der Arbeitgeberin hinsichtlich Ausscheiden aus dem Unternehmen bei noch immer bestehender Krankheit kennt (in vielen Fällen können die Versicherten in diesen Konstellationen in der Kollektivversicherung bleiben).
Genügen Ihnen diese Auskünfte?
Mit Dank für die Kenntnisnahme und besten Grüssen
Kurt Pärli
Besten Dank!