Es geht um eine Schwangere (ca 7.Monat). Ihr wurde die Wohnung gekündigt, da sie die Miete nicht bezahlt hat (wie lange genau ist nicht klar).
Die Frage nun: Eine Kündigung bei einer Schwangeren, ist dies rechtens? Kann sie Aufschub bewirken? Welche Schritte kann die Frau unternehmen, damit sie in der Wohnung bleiben kann?
Frage beantwortet am
Ruth Schnyder
Expert*in Sozialhilferecht
Guten Morgen Herr Corbella
Danke für Ihre Anfrage, bei welcher es um einen mietrechtliche Frage geht. Da dieses Forum auf Sozialhilfefragen beschränkt ist, kann ich Ihnen nur eine paar Hinweise geben. Zahlungsrückstand nach Art. 257d OR wirkt sich ungünstig auf den Schutz der Mieterschaft aus, so zum Beispiel ist die Erstreckung in diesem Fall ausgeschlossen (Art. 272a OR). Ich rate Ihnen, sich bei der örtlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten zu erkundigen. In der Regel bieten dieses auch Rechtsberatung an.
Ich wünsche Ihnen frohe Festtage.
Freundliche Grüsse
Ruth Schnyder