Lieber Peter
Ich begleite eine junge Klientin, welche als Köchin in einem grossen Kongresszentrum arbeitet. Sie ist zu 100% angestellt. Mit Ausnahme von wenigen Stunden konnte sie seit April 2020 Covid-bedingt nicht arbeiten. Ihr wurde 80% des Lohnes ausbezahlt über Kurzarbeit. Nun war sie vom 29.09.-31.12.2020 anlässlich einer massiven Belastung im privaten Bereich (drei Todesfälle in der Familie) krank geschrieben. Der Arbeitgeber hat nun den ausbezahlten Lohn der Kurzarbeit (80%) als Basis genommen und davon 80% ausbezahlt während der Arbeitsunfähigkeit. Die Firma hat eine Krankentaggeldversicherung.- Die AVB's kenne nich nicht.
Ist dies korrekt oder kommt dies auf die AVB's der Taggeldversicherung an?
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrte Frau Nikles
Für eine konkrete Antwort sind tatsächlich sowohl die AVB der Taggeldversicherung zu prüfen. Ebenso das Personalreglement des Arbeitsvertrages zur Frage, inwieweit und in welchem Umfang Lohn geschuldet ist oder Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit.
Übrigens: Tatsächlich wird aktuell die Kurzarbeitsentschädigung für die Zeit der AUF praxisgemäss nicht gewährt. Diese Praxis ist aber umstritten (siehe dazu Suter-Sieber Irène (2020). Lohn und Kurzarbeitsentschädigung während Kurzarbeit, in: Jusletter 18. Mai 2020).
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Prof. Peter Mösch Payot