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Krankentaggeldversicherung VVG

Veröffentlicht:
12.01.2021
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

Der Pat. Herr N. berichtet aktuell, dass er Schmerzen wegen der Knieprothese habe.
Die Ärzte konnten keinen Hinweis auf ein Infektgeschehen erkennen. Jedoch könne ein solches immer noch nicht ausgeschlossen werden. 

Die Knieprothese wurde dem Patienten im Dezember 2019 implantiert. Die Kündigung  der Arbeitsstelle aufgrund der Erkrankung erhielt er im Juli 2020. Die Nachdeckungsleistungen aus der Kollektivtaggeldversicherung ElipseLife hat Herr N. bis Mitte November erhalten.

Nun haben die Ärzte seit Mitte November dem Patienten eine 100%ige AF für nicht kniebelastende Tätigkeiten attestiert. Mittlerweile erhält der Patient ein Arbeitslosentaggeld.

Um für weitere Krankentaggeldleistungen abgesichert zu sein, müsste meines Erachtens der Patient in die Einzeltaggeldversicherung wechseln.

In den AVB der Taggeldversicherung steht:

"2.5.4. Nachleistung

Für Personen, die im Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses oder im Zeitpunkt der Auflösung des Versi-cherungsvertrags infolge eines Konkurses voll oder teilweise arbeitsunfähig sind, und wenn ein Leistungsfall vorliegt, besteht eine befristete Nachleistung.

Der Leistungsanspruch gilt bis zum Ende dieses Leistungsfalls, längstens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Leis-tungsdauer. Rückfälle geben keinen Anspruch auf weitere Leistungen. "

Ist es daher richtig, wenn ich dem Pat. rate, eine Einzeltaggeldversicherung abzuschliessen? Gemäss der ElipseLife wäre dies neu eine Schadensversicherung und die Leistungen würden sich nach dem Taggeld der Arbeitslosenversicherung richten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Frau Michel

Soweit es im vorliegenden Fall als notwendig erscheint, dass aufgrund eines möglichen Rückfalles oder auch wegen neu beginnender Gesundheitsbeeinträchtigungen erfolgender Arbeitsunfähigkeiten eine Absicherung hat, so ist ein Übetritt ratsam und eine Offerte einzuholen.

Selbstverständlich ist dabei aber dann auch eine Abwägung der möglichen Leistungen im Verhältnis zur Prämie notwendig.

Ich hoffe, das dient Ihnen.

Prof. Peter Mösch Payot