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Krankentaggeld und IV-Taggeld

Veröffentlicht:
07.08.2019
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Meine Klientin ist seit gut zwei Jahren aufgrund ihrer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig und bezieht Leistungen aus der Krankentaggeldversicherung (Übertritt in Einzelversicherung war nötig). Vor rund 6 Monaten konnte sie eine berufliche Massnahme der IV beginnen und hat somit Anspruch auf IV-Taggelder. Die IV-Massnahme wird vermutlich bald abgebrochen. Nun hat die KTG mitgeteilt, dass die 730 Taggelder ausgeschöpft sind und der Vertrag per Ende Juli 2019 aufgelöst wird. Effektiv hat die KTG jedoch weniger Taggelder ausgerichtet, da sie während dem IV-Taggeld keine Leistungen erbringen musste. Kann die Klientin die "eingesparten" Krankentaggelder noch beziehen? 

 

Vielen Dank und beste Grüsse

Kathrin Kayser

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Frau Kayser

Ich gehe davon aus, dass es sich um eine KTV nach VVG handelt.

Wenn während Eingliederungsmassnahmen der IV IV-Taggelder ausgerichtet werden, sehen die meisten VVG-Versicherungen in ihren AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen) eine Kürzung der Taggeldversicherungs-Taggelder um die IV-Taggelder vor (hingegen würden Taggelder nach KVG intersystemisch ergänzend gewährt bis zur Überentschädigungsgrenze).

Je nach Koordinationsgrenze führt das bei vielen VVG-KTV  dazu, dass bei VVG-Versicherungen während des Bezuges von IV-Taggeldern gar keine oder nur noch sehr tiefe Taggelder der KTV gewährt werden.

Ob und inwieweit nun wie in Ihrem Fall der "Ersatz" der Krankentaggelder durch IV-Taggelder dazu führt, dass danach noch ein weiterer Anspruch von KTV-Taggelder besteht, hängt davon ab, wie genau der reglementarische Anspruch auf die insg. 730 Taggelder gemeint und ausgestaltet ist und was dabei als maximale Leistungsdauer gilt.

Das kann nur mittels einer genauen Analyse der Allgemeinen Vertragsbedingungen der Taggeldversicherung beantwortet werden.

Ich rate Ihnen also, dass sich Ihre Klientin (oder sie mit Vollmacht) sich schriftlich an die KTV wenden und die Weitergewährung der Leistungen verlangt. Mit der von Ihnen genannten Begründung (keine KTV-Tageldleistungen während des Bezuges von IV-Taggeldern). Ergänzen Sie dann, dass wenn die KTV wider Erwarten auf dieses Ersuchen nicht eingehen will eine schriftliche Begründung und Akteneinsicht in die AVB verlangt wird. 

Nach Bedarf können Sie sich damit in diesem Forum gerne wieder an uns wenden.

Ich hoffe, das dient Ihnen.

Peter Mösch Payot.