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Krankentaggeld und 13. Monatslohn

Veröffentlicht:
13.12.2018
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht

Guten Abend Herr Pärli
Mein Klient ist seit März 2017 arbeitsunfähig und bezieht Krankentaggeld. Seit März 2018 erhält er eine ganze IV-Rente. Das Krankentaggeld wird weiterhin ausgerichtet. Das Arbeitsverhältnis wurde noch nicht beendet und der Klient erhielt im 2017 und im 2018 einen 13. Monatslohn. Im Jahr 2018 sei dieser 13. Monatslohn um mehr als Fr. 2000.- tiefer gewesen. Der Klient möchte nun wissen, wer für diesen fehlenden Betrag aufkommt. Ich gehe nicht davon aus, dass überhaupt jemand dafür aufkommen müsste.
Ist der Arbeitgeber im Krankheitsfall dazu verpflichtet, einen 13. Monatslohn auszurichten und müsste er diesen fehlenden Betrag bezahlen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Katrin Seidner

Frage beantwortet am

Kurt Pärli

Expert*in Arbeitsrecht

Sehr geehrte Frau Seidner
Gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Beim 13.Monatslohn handelt es sich in der Regel um einen Teil des jährlich zugesicherten Lohnes, die Jahreslohnsumme wird einfach durch 13 statt durch 12 geteilt. Davon zu unterscheiden ist eine Gratifikation, die NEBEN dem Lohnausgerichtet wird. Zum Teil wird in der Praxis eine 13. Monatslohn auch als Gratifikation verstanden.
Es kommt nun darauf an, ob bei Ihrem Klientin der 13. Monatslohn ein Teil des normalen Monatslohn darstellt. Falls dem So ist, hat ihr Klient ohne Abzug Anspruch auf diesen ihm zustehenden Lohn. Falls jedoch im Betrieb ihres Klienten der 13. Monatslohn eine Gratifikation darstellt (also eine Leistung NEBEN dem normalen Lohn), dann kann die ARbeitgeberin diese Gratifikation kürzen, sofern für die Kürzung Gründe geltend gemacht werden.
Genügen Ihnen diese Auskünfte?
mit Dank für die Kentnisnahme und freundlichen Grüssen
Kurt Pärli