Guten Tag
Ich habe eine Frage bezüglich Krankentaggeld. Wenn jemand bei einer 100% Anstellung zu 50% krankgeschrieben ist und zweieinhalb Tage arbeitet. Werden ihm dann drei Bezugstage angerechnet, weil er an drei Tagen Krankentaggeld bezieht, oder werden ihm trotzdem fünf Bezugstage angerechnet? Die Krankentaggeldversicherung hat die Auskunft gegeben, dass fünf Bezugstage angerechnet werden, was für uns nicht logisch ist. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen liegen uns nicht vor. Können Sie eine allgemeine Antwort geben? Falls nicht, an wen sollen wir uns wenden?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrte Frau Zürcher
Tatsächlich bestehen bei Taggeldversicherungen bzgl. des Modus wie Bezugstage gezählt werden, zwei verschiedene Modelle: Denkbar ist es, dass die Anwartschaften auf Taggelder als "Zeitkredit" ausgestaltet sind (die Anzahl der Taggelder ist dabei unabhängig vom Umfang der Leistungen während der jeweiligen Tage) oder als "Geldkredit" (also auf eine entsprechende Lohnsumme, womit die Anzahl der Taggelder abhängig ist vom jeweiligen Mass der Arbeitsunfähigkeit und der entsprechenden Taggeldsumme).
Eine präzise Antwort ergibt sich bei VVG-Taggeldversicherungen aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Taggeldversicherung. Praktisch durchgehend finden sich allerdings in der Praxis Versicherungen, deren Taggelddauer nach dem Zeitkredit ausgerichtet ist. Also in aller Regel gilt auch ein Taggeldbezug wegen Teilarbeitsunfähigkeit als voller Taggeldbezug. Dies ist auch bei den seltenen KVG-Taggeldversicherungen so ausgestaltet (vgl. Art. 72 Abs. 4 KVG).
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Prof. Peter Mösch Payot