Guten Morgen
Wir haben einen Fall in welchem wir die WSH nicht vollumfänglich mit der IV und der EL verrechnen können.
Unsere Klientin erhielt eine IV Teilrente. Weil die Klientin sehr motiviert war zu arbeiten und um eine Tagesstruktur gebeten hat, jedoch auch um das hypoth. Einkommen bei der EL auszuhebeln, wurde während des IV Verfahrens von uns (SD) aus ein DAP organisiert. Bei der aktuellen Verrechnung der WSH, wird folglich von der EL kein hypt. Einkommen eingerechnet, aber die EL deckt die Projektkosten nicht. Es bleibt bei uns ein Fehlbetrag, der nicht verrechnet werden kann.
Die EL finanziert scheinbar keine DAP Kosten. Auch werden keine Berufsauslagen für die Zeit während der WSH übernommen, da im DAP kein Lohn generiert wurde.
Gibt es hier Möglichkeiten diese Kosten eines DAPs von der IV oder der EL finanziert zu erhalten? Oder kann bei der IV „vorsorglich“ ein Antrag gestellt werden, damit die DAP Kosten bei einer allfälligen Rente rückwirkend übernommen werden?
Besten Dank im Voraus.
Freundliche Grüsse aus Ebikon
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Guten Tag!
Dauerarbeitsplätze (DAP) sind ein kantonal geregeltes Angebot im Kanton Luzern. Siehe dazu .https://www.was-luzern.ch/tripartite-kommission-fuer-arbeitsintegrationsmassnahmen-kaim
Es fusst auch nicht auf den Grundlagen des IFEG (wie es etwa für geschützte Werkstätten der Fall wäre).
Auch fehlt im ELG bzw. in den kantonalen Ausführungsbestimmungen im Kanton Luzern jede Grundlage für die Übernahme der Kosten, bzw. der spezifischen Berufsauslagen, um dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.
Vor diesem Hintergrund fehlen bei den aktuellen Rechtslage eine Basis, dass die EL hier Kosten übernimmt.
Ich hoffe, das dient Euch.
Peter Mösch Payot