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Kostenbeteiligung Eltern an Verpflegungskosten

Veröffentlicht:
05.11.2025
Kanton:
Zürich
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Kindes- und Erwachsenenschutz

Wir führen seit rund einem halben Jahr eine Beistandschaft für die Klientin. gem. Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB. Die Beistandsperson ist zuständig für die Bereiche Wohnen, berufliche Tätigkeit, Administration, Finanzen und Förderung der Selbstständigkeit. Die Beistandschaft wurde per Volljährigkeit der betroffenen Person errichtet. Zuvor bestand eine Kindsbeistandschaft. Der Kindsbeistand hatte u.a. den Auftrag, die Platzierung zu begleiten und deren Finanzierung sicherzustellen.

Sachverhalt

Die Klientin lebte während ihrer Kindheit überwiegend in Institutionen und Pflegefamilien. Die Wohnkosten wurden jeweils über das AJB beglichen. Ihre Mutter ist verstorben, weshalb sie eine Halbwaisenrente erhielt.

Vom 01.08.2023 bis 01.02.2025 absolvierte die damals minderjährige Klientin eine Ausbildung im Rahmen der beruflichen Massnahmen der IV. Aufgrund ihres Gesundheitszustandes musste diese abgebrochen werden. Der Kindsvater ist arbeitstätig und überwies auf das vom Kindsbeistand verwaltete Konto jeweils die Familienzulagen von Fr. 250.00. Zudem gingen auf dem Konto die Halbwaisenrente von Fr. 760.00 ein. Von den Einnahmen wurden die Verpflegungskosten (ca. Fr. 780.00 pro Monat), Prämienrechnungen der Krankenkasse (ca. Fr. 130.00 pro Monat), Selbstbehalte der Krankenkasse und Anschaffungen wie Laptop, Kleider etc. bezahlt. Im Laufe der Jahre wurden ca. Fr. 25'000.00 an Kindsvermögen angespart. Der Lohn (IV-Taggelder, ca. Fr. 800.00) wurde direkt der Klientin auf das Eigenverwaltungskonto überwiesen.

Die Klientin ist mittlerweile nicht mehr in einer Pflegefamilie. Die letzte Rechnung für Verpflegungskosten von ca. Fr. 4'000.00 ist beim ehemaligen Kindsbeistand eingegangen, welcher diese zur Zahlung der aktuellen Beistandsperson weitergeleitet hat. Eine allfällige ZL-Anmeldung innert 6 Monaten ab Verfügung der IV-Taggelder wurde nicht eingereicht.

Fragestellungen

Ist es korrekt, dass sich der Kindsvater nicht an den Verpflegungskosten beteiligt hat und der Kindsbeistand sämtliche Rechnungen mit den Familienzulagen, der Halbwaisenrente und dem Ausbildungslohn bzw. IV-Taggelder beglichen hat?

Hätten man während der Ausbildung allenfalls Ergänzungsleistung zu den IV-Taggeldern geltend machen können/müssen?

Falls der Kindsvater sich doch an den Verpflegungskosten hätte beteiligen müssen: In welchem Umfang muss er sich im Nachhinein daran beteiligen und allenfalls betrieben werden?

Falls das Vorgehen nicht korrekt war, muss der Kindsbeistand einen Haftungsfall geltend machen?