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Kinderrente bei Taggeldanspruch des Kindes

Veröffentlicht:
17.10.2017
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag
Frau X. hat Anspruch auf eine ganze IV-Rente. Ihre 23-jährige Tochter leidet an einem Geburtsgebrechen und kann nicht mehr im angestammten Beruf tätig sein. Die IV hat der Tochter daher eine Umschulung zugesprochen und sie absolviert derzeit eine 2. Lehre. Sie hat Anspruch auf IV-Taggelder und ist finanziell unabhängig.
Nun stellt sich die Frage, ob die Mutter weiterhin Anspruch auf eine Kinderrente für ihre Tochter hat?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung!
Kathrin Kayser

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Frau Kayser
Das Taggeld für das Kind ist eine akzessorische Leistung zur Umschulung, welche dem Kind zusteht. Hingegen ist die Kinderrente, wie auch die Waisenrente, eine akzessorische zusätzliche Leistung zur IV-Rente der Mutter, welche grundsätzlich der Mutter zusteht (Drittauszahlung zur Zwecksicherung, vgl. z.B. Art. 20 ATSG und Art. 71ter AHVV vorbehalten).
Die Leistungen werden voneinander unabhängig gewährt und werden nicht koordiniert oder angerechnet. So auch ausdrücklich Randziffer 9010 des KSIH (Kreisschreiben über Invalidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung, Stand 1.1.2017).
Gleiches gilt für Waisenrenten oder Kinderrente, die seitens der AHV ausgerichtet werden.
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Prof. Peter Mösch Payot