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Kenntnis einer Suchterkrankung

Veröffentlicht:
09.01.2019
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht

Guten Tag liebes Expertenteam
ich bin Beiständin eines 15-jährigen Sohnes, der wegen der Alkoholthematik seiner Mutter und deren Lebenspartner platziert wurde. Beim Lebenspartner der Mutter handelt sich um einen Buschauffeur des regionalen öffentlichen Verkehrs.
Haben wir als Sozialdienst Möglichkeiten beim Arbeitgeber eine Meldung zu machen? Wenn ja, wie müssten wir vorgehen?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüssen
Sabine Bauer

Frage beantwortet am

Kurt Pärli

Expert*in Arbeitsrecht

Sehr geehrte Frau Bauer
Als Berufbeiständin unterstehen Sie dem Amtsgeheimnis (Art. 320 StGB) sowie den einschlägigen Schweigepflichtnormen des ZGB. Alles, was Sie im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes erfahren, dürfen Sie nicht Dritten bekanntgeben, soweit nicht überwiegende Interessen dies rechtfertigen. Als Berufsbeiständin müssten Sie überdies zur Durchbrechung des strafrechtlichen Amtsgeheimnisses überdies die Einwilligung der vorgesetzten Behörde einholen.
Sie haben Kenntnis von den Alkoholproblemen des Lebenspartners der Mutter des Sohnes, der Berufschauffeur ist. Daraus lässt sich nun nicht ableiten, dass Sie ohne Weiteres das Recht oder gar die Pflicht haben, die Arbeitgeberin des Lebenspartners zu informieren. Sie können und müssen sich darauf verlassen, dass die Arbeitgeberin des Chauffeurs die erforderlichen Kontrollen, ob ihre Chauffeure die vom Gesetz geforderte Grenze von 0.1 Promille (gilt für Berufschauffeure) einhalten. Auch werden diese Berufsleute in regelmässigen Abständigen medizinisch kontrolliert.
Anders zu entscheiden wäre, wenn Sie bsw. der Lebenspartner betrunken zu einem Gespräch zu Ihnen kommt und sie genau wissen, dass er unmittelbar danach den Dienst antreten wird.
In einer solchen Konstellationen dürften Sie die Arbeitgeberin informieren.
Genügen Ihnen diese Angaben?
Mit freundlichen Grüssen
Kurt Pärli

Guten Morgen Herr Pärli
besten Dank für Ihre klare Antwort.
Beste Grüsse
Sabine Bauer