Hallo Peter
Bei uns im Team ist die Frage aufgetaucht, ob es eine gute Auflistung gibt, wie die Kantone die Ergänzungsleistungen geregelt haben.
Uns ist klar, dass auf bundesebene das ELG den Rahmen vorgibt und sich die Kantone und der Bund die Kosten aufteilen. Wir stellen in unserer Arbeit immer wieder fest, dass die kantonale Unterschiede bestehen z.B. betreffend der Festlegung der Mietzinshöhe oder der "persönlichen Ausgaben/Taschengeld" in einer Institution. Auch bei der Anrechnung von Heimkosten gibt es grosse kantonale Unterschiede.
Muss dies jeweils kantonal abgeklärt werden oder gibt es eine zentrale Stelle oder ein Nachschlagewerk, wo diese Richtlinien nachgeschaut werden können?
Die zweite Frage betrifft die PK-Befreiung. Je nach Pensionskasse sieht diese eine Befreiung der Beitragsleistungen vor bei Arbeitsunfähigkeit. Falls nun das Arbeitsverhältnis erschlischt aber die Arbeitsunfähigkeit nach wie vor besteht, muss ja die Pensionskasse das Guthaben behalten, bis die Rentenprüfung abgeschlossen ist. Wie sieht dies nun aber mit der Befeiung aus? Läuft diese weiter, um keine Lücken bei der PK zu haben oder erlischt diese mit dem Arbeitsverhältnis? Oder ist diese auch gebunden an den IV-Entscheid?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung,
Liebe Grüsse
Fabienne
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Liebe Fabienne
Zur ersten Frage: Mir ist tatsächlich keine bundesrechtliche Liste bekannt bzgl. der kantonalen Festlegungen zur EL. Ev. könnte Dir da das BSV weiterhelfen. https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/bsv/kontakt.html.
Falls das nicht klappt melde Dich nochmals über das Forum.
Zur Frage der Beitragsbefreiung in der PK: Deren Bestand, aber auch deren Gestaltung ist eine Frage des PK-Reglementes. Es handelt sich um eine Leistung aus dem Überobligatorium. Es ist also das Reglement zu konsultieren (und ev. schrifliche Antwort bei der PK zu verlangen), um zu bestimmen, bis wie lange bei längerer Arbeitsunfähigkeit bzw. bei späterer Invalidität die Beitragsbefreiung erfolgt.
Ich hoffe, das dient Dir.
Prof. Peter Mösch Payot