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IVG Zuständigkeit bei Minderjährigen vom Ausland?

Veröffentlicht:
07.12.2020
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Experten

Ein minderjähriges Mädchen (14J) aus Kroatien (EU Land) kam in die Schweiz zum Sprachaufenthalt (09/2020) und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung L (Kurzaufenthalt) für 1 Jahr. Sie wohnt bei einer Tante ihres Vaters, die in der Schweiz (Kanton AG) seit vielen Jahren wohnhaft ist. Die obligatorische Krankenversicherung für das Mädchen wurde in gesetzlicher Frist abgeschlossen.

Das Mädchen ist infolge eines Reitunfalls (02/2020) in Kroatien querschnittgelähmt und auf einen Rollstuhl gebunden. Sie hat zwar die Erstrehabilitation und die Hilfsmittelversorgung in Kroatien bekommen, diese jedoch nicht unserem "Behandlungsstandard" entsprechen. So hat das Mädchen nach ca. 1 Monat nach der Ankunft eine stationäre Behandlung in der spezialisierten Rehaklinik in der Schweiz angenommen. Die Behandlungskosten sind durch die Krankenversicherung (Kostengarantie liegt vor) gedeckt.   

Meine Fragen:

- Wird die Invalidenversicherung für die neu empfohlenen Hilfmittel zuständig und für diese aufkommen (FZA)?

- Wird die Invalidenversicherung im Rahmen FZA allenfalls diese Kosten mit Kroatien koordinieren?  

-  Kann die Krankenversicherung für die laufenden Behandlungskosten  Regress nehmen und das Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung wiederrufen? (falls diese zum Schluss kommen, dass das Mädchen bzw. die gesetzlichen Vertreter im Bewilligungsverfahren falsche Angaben gemacht haben und einen wesentlichen Tatbestand verschwiegen haben? )

Besten Dank für die Rückmeldung im Voraus.

Freundliche Grüsse      

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Frau Schmidt

Ihre Anfrage wirft eine Reihe von schwierigen Fragen auf, für die weitere Abklärungen notwendig sind. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld bzgl. der Antwort.

Prof. Peter Mösch Payot 

Sehr geehrter Herr Prof. Mösch Payot

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen im Voraus und verbleibe bis dann mit freundlichen Grüssen.

Dagmar Schmidt