Wir unterstützen ein dreiköpfiges Familiensystem (Mutter 33 Jahre, Tochter 6 Jahre und Sohn 1 Jahr alt). Der Kindsvater der Tochter lebt in den Niederlanden. Wir wurden informiert, dass er dort eine IV Rente bezieht. Er bezahlt keinen Unterhalt für seine Tochter. Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf hat uns informiert, dass eine allfällige Kinderrente in den Niederlanden direkt beantragt werden müsste. Wir würden gerne wissen, ob der Sozialdienst des SMZO gemeinsam mit der Kindsmutter einen Antrag für eine IV Kinderrente stellen kann. Gibt es in Niederlande eine IV Kinderrente? Falls ja, wie ist das Vorgehen bei der Anmeldung? Was muss beachtet werden?
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Guten Tag!
Die nötigen Informationen können eingefordert werden bei der Verbindungsstelle der Niederlande in Anwendung der Sozialversicherungsabkommen im Rahmen der EU-/EFTA-Staaten.
Für Geldleistungen bei Invalidität, Krankheit, Mutterschaft, Berufsunfall ist dies: "Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV) (Durchführungsinstitut für Arbeitnehmer-Sozialversicherungen) Postbus 58285 1040 HG Amsterdam NETHERLANDS"
Online: www.uwv.nl
Weitere Informationen und Links finden sich unter
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1122&langId=de&intPageId=4990
Nach meinem Kenntnisstand werden allerdings nicht Kinderrenten bezahlt, sondern ein Kindergeld. Ob und wie hier eine Drittauszahlung ins Ausland möglich ist kann über folgende Website und Kontaktstelle abgeklärt werden:
https://www.svb.nl/de/kindergeld
Ich hoffe, das dient.
Peter Mösch Payot