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IV-Kinderrente/Nachzahlung pfändbar?

Veröffentlicht:
01.10.2019
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Schuldenberatung

Sehr geehrte Damen und Herren

Meine Fragen umfassen leider mehrere Rechtsgebiete, aber ich glaube das Thema Schuldenberatung ist im Fordergrund.

Wir betreuen eine Klientin im Rahmen einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung (IV-Rente Zusatzleistungen zur AHV/IV aktuell nur für Krankheitskosten und Lohnpfändung) gestützt auf Art. 394 ZGB i.V.m. Art. 395 ZGB, bei welcher nach Anerkennung durch Kindsvater die 2 Kinder rückwirkend auf 5 Jahre IV-Kinderrenten erhalten werden.

Es stellt sich die Frage, wie es sich mit der Nachzahlung verhält. Handelt es sich dabei um Kindsvermögen? Soll die Nachzahlung auf das durch uns verwaltete Verkehrskonto der Mutter oder auf ein Sparkonto der Kinder überwiesen werden? Und würde dies durch einen Beistand der Kinder verwaltet werden? Wenn die Nachzahlung auf das Verkehrskonto der Mutter gehen würde, würde das Geld dann ja höchstwahrscheinlich als pfändbares Vermögen angerechnet werden.

Selbstverständlich werde ich, sobald ich die Verfügungen betr.  der IV-Kinderrenten erhalten werde, werde  ich das zuständige Betreibungsamt und die Stelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV darüber informieren und die laufende Kinderrente wird wohl  in die Berechnung des BEX der Mutter einfliessen.

 

Besten Dank und freundliche Grüsse

Frage beantwortet am

Doris Platania

Expert*in Schuldenberatung

Sehr geehrte Frau Zoppi,

es handelt sich bei Ihrer Anfrage um keine leichte Frage, weshalb ich selbst recherchieren und mich erkundigen musste.

Ich kann es auch nicht abschliessend beantworten, evtl. müssen Sie doch noch einen Familienrechtsspezialisten hinzuzuziehen, oder bei der Ausgleichskasse nachfragen. Insbesondere betreffend der Frage, ob die IV-Kinderrente Kindsvermögen ist.

Was ich Ihnen beantworten kann ist folgendes. Die rückwirkend berechnete Kinder IV-Rente darf nicht gepfändet werden, insofern es für den Lebensunterhalt gebraucht wird.

Da die Mutter den Anspruch auf diese Rente hat und auch ausgezahlt bekommt, kann es auch auf ihr Konto eingezahlt werden. 

Um die Zahlungen zu unterscheiden, könnte es Sinn machen das Geld auf ein separates Konto einzuzahlen. Von diesem Konto könnten dann monatliche Zahlungen für den Lebensunterhalt der Kinder getätigt werden.

Falls das Geld nach einer längeren Zeit noch nicht verwendet wurde, kann es als angespartes Vermögen eingestuft werden und dann wäre es wieder pfändbar. Was allerdings je nach Höhe des Vermögens und der Situation unterschiedlich angesehen werden kann.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne melden.

Freundliche Grüsse

Doris Platania