Sehr geehrte Damen und Herren
Wir betreiben, neben Schulen auch ein eigenes Internat.
Wir sind grad an der Überarbeitung der Anstellungsbedingungen und möchten rechtlich folgende Frage klären:
Der Dienstplan ist jeweils 1 Monat im Voraus bekannt. Wenn ein Mitarbeiter nun krank wird, wie viele Tage werden gemäss Dienstplan (Istzeit) vergütet und ab wann werden nur noch die Sollstunden als Krankheitstage verrechnet?
Wir sind eine öffentlich-rechtliche Institution und unterstehen dem Personalgesetz des Kanton Schaffhausen. Da das Internat jedoch ein Sonderfall ist, konnte mir die dortige Rechtsabteilung keine verbindliche Auskunft geben.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse