Liebes Beratungsteam
Ich bin Beiständin eines 25-jährigen Mannes. Ein Inkassobüro stellt Forderungen an ihn (Zession und Rechnungskopie liegt vor). Der Klient bestreitet, die Bestellung getätigt zu haben. Eine Nachbarin habe diese getätigt und seine Adresse verwendet. Er hat ihr jeweils die Päckchen übergeben.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und mit freundlichen Grüssen.
Mara Berthold
Frage beantwortet am
Doris Platania
Expert*in Schuldenberatung
Sehr geehrte Frau Berthold,
Ihre Frage ist nicht so leicht zu beantworten, da die Ausgangsituation nicht ganz klar ist.
Zunächst müsste ihr Klient eine Strafanzeige gegen die Nachbarin stellen, da das Bestellen auf einem anderen Namen eine Straftat darstellt. Es ist allerdings etwas irritierend in dem Sachverhalt, dass Ihr Klient die Päckchen an die Nachbarin übergeben hat, es scheint so nicht klar zu sein, ob er nichts von den Bestellungen wusste?
Es wäre sich auch gut mit dem Inkassobüro bzw. dem ursprünglichen Gläubiger Kontakt aufnehmen und sagen, dass der Klient die Sachen nie bestellt hat und versuchen, dass der Gläubiger die Forderung gegen ihn als nicht existent betrachtet. Meistens verlangt der Gläubiger aber schon, dass eine Anzeige bei der Polizei gemacht wird.
Evt. könnte auch versucht werden, über eine Betreibung und dann das Rechtsöffnungsverfahren zu einer Entscheidung zu kommen. Aber um dies genauer beurteilen zu können, müsste der konkrete Sachverhalt genauer dargestellt werden. Abgesehen davon, wird es grundsätzlich sicherlich schwierig über den Zivilweg ein positives Urteil zu erreichen (Beweisfrage).
Aufgrund der Angaben ist es daher schwierig, eine klare Antwort zu geben.
Wir hoffen trotzdem, diese allgemeine Antwort hilft Ihnen weiter, bei weiteren Fragen gerne wieder melden.
Freundliche Grüsse
Doris Platania
Guten Tag Frau Platania
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Situation war folgendermassen: Die Nachbarin hat ihm gesagt, dass sie seine Adresse als Zustelladresse angegeben hat, da ihr Partner nicht wollte, dass sie die Sachen bestellt. Er wusste also, dass er die von ihr bestellten Päckchen erhält. Sie hat ihm aber gesagt, dass sie die Bestellungen online bezahlt, d.h. er wusste nicht, dass sie keine Online-Bezahlung vorgenommen und seine Adresse auch als Rechnungsadresse angegeben hat.
Ist die Situation so etwas klarer?
Freundliche Grüsse
Mara Berthold
Frage beantwortet am
Doris Platania
Expert*in Schuldenberatung
Guten Tag Frau Berthold,
vielen Dank, somit ist es etwas klarer.
Ich sehe leider trotzdem die Schwierigkeit diese Situation zu beweisen. Eventuell kann nachvollzogen werden, wo bzw. auf welchem Gerät die Bestellung getätigt wurde. Eine Anzeige gegen die Nachbarin scheint unumgänglich, es sei denn sie ist doch noch bereit die Rechnung zu zahlen. Ob und wie die Polizei oder Staatsanwaltschaft der Sache nachgeht, hängt vermutlich von der Höhe des entstandenen Schadens ab.
Auch würde ich zusätzlich den oben genannten Weg über das Inkassobüro bzw. den Gläubiger direkt gehen und dann bei Betreibung der Forderung einen Rechtsvorschlag erheben. Dann kann bei einem eventuellen Rechtsöffnungsbegehren die Situation dargelegt werden.
Je nachdem wie sich die Situation entwickelt und wie hoch die Schadenssumme ist, lohnt es sich vermutlich einen/eine Anwält*in hinzuzuziehen.
Ich hoffe das hilft Ihnen so weiter?
Freundliche Grüsse
Doris
Das hilft so weiter, ich danke Ihnen vielmals!