Zum Inhalt oder zum Footer

höherer Ansatz kleines Taggeld ab wann?

Veröffentlicht:
21.09.2018
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag
In der erstmaligen beruflichen Ausbildung bei der IV wird ab 18 J das kleine Taggeld in Höhe von 10% des Höchstbetrages des versicherten Tagesverdienstes nach UVG ausgezahlt.
Wäre die berufliche Erstausbildung ohne Gesundheitsschaden schon abgeschlossen, werden für den Rest der Massnahme statt der 10% nun 30% ausgezahlt.
Praktisch hatte ich es so erlebt, dass i. d. R. ab dem 20ten Geburtstag der Wechsel im Taggeld vollzogen wurde.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass z.B. die IV BE den 20ten Geburtstag nie als Stichtag für das "grosse kleine Taggeld" verwendet habe…
Liegt das im Ermessensspielraum der IV-Stellen und wird wie so vieles kantonsweise verschieden gehandhabt? Oder gibt es doch irgendwo verbindliche Richtlinien?
Oder kann ich aus IVV Artikel 22 Abs. 1, der eben unter 20jährigen die 10% zuspricht, den Umkehrschluss ziehen, dass ab Alter 20 im Regelfall eben der 30%-Ansatz geschuldet ist?
Freundliche Grüsse,
M.Blindow

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrter Herr Blindow
Grundsätzlich haben versicherte Personen in der erstmaligen beruflichen Ausbildung Anspruch auf ein Taggeld von 10% des Höchstbetrages gemäss Art. 24 Abs. 1 IVG und zwar solange, als auch eine nichtbehinderte Person im gleichem Berufsziel in Ausbildung stehen würde. Aktuell sind das CHF 40.10.
Ab dem Zeitpunkt (Tag), in welchem eine nichtbehinderte Person diese Ausbildung abgeschlossen hätte, haben die Betroffenen Anspruch auf ein Taggeld in der Höhe von 30% des Höchstbetrages nach Artikel 24 Absatz 1 IVG, aktuell sind das CHF 122.10.(siehe auch Kreisschreiben über die Taggelder der Invalidenversicherung (KSTI), Stand 1.1.2018, Rz. 3102 und 3103.
Dafür, was das genau bedeutet, gibt es keine ganz verbindlichen Richtlinien. Es kommt im Einzelfall darauf an, wann eine nichtbehinderte Person eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hätte. Das kann also auch von Ausbildung zu Ausbildung variieren und grundsätzlich schon vor dem 20. Altersjahr der Fall sein.
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Peter Mösch Payot