Guten Tag
Meine Klientin hat vor 3 Jahren ihren Wohnsitz nach Frankreich verlegt und arbeitet seitdem als Grenzgängerin (Permis G). Da die Krankenkassen durch den Wechsel massiv erhöht wurden (fast das Doppelte) ist sie in eine Schuldenspirale gegenüber der Krankenkasse gekommen, die sich mittlerweile auf gut 30'000.00 £HF beläuft. Die Krankenkasse will sie nicht aus der Versicherung entlassen d.h. die Verschuldung läuft immer weiter und ohne Entlassungsschreiben der Krankenkasse kann sie sich nicht bei einer neuen (und massiv günstigeren) in Frankreich anmelden. Meine Frage ist, haben Sie einen Tipp was man da machen könnte oder wäre es sinnvoll einen Privatkonkurs anzugeben (ich weiss aber nicht, ob das bei Grenzgängern möglich ist). Besten Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse. T. Janowsky dipl. Sozialarbeiterin MOVIS AG
Frage beantwortet am
Doris Platania
Expert*in Schuldenberatung
Sehr geehrte Frau Janowsky,
die Privatinsolvenz kann nur in dem Land gemacht werden, in dem die Person angemeldet ist, bzw. in dem die Person lebt.
Es müsste also in diesem Fall geprüft werden, ob eine Insolvenz bei ihrer Klientin möglich ist. In Frankreich prüfen das die Beratungsstellen von "Cresus" https://www.cresusalsace.org/
Sie wäre allerdings nur geschützt von den Forderungen aus der Schweiz, wenn sie ihr Einkommen in Frankreich erhält.
Da jedoch das Einkommen in der Schweiz generiert wird, könnte es trotzdem noch zu einer Lohnpfändung bzbw. zu einer Arrestierung kommen, dann würde die Insolvenz nichts bringen.
Ist eine Abzahlung in kleineren Raten nicht möglich? Evtl. ist ein Wechseln in ein günstigeres Versicherungsmodell der gleichen Krankenkasse möglich? (Hausarzt- oder Telefonmodell?)
Normalerweise kann man in der Schweiz die Krankenkasse nicht wechseln, wenn die Prämien noch nicht gezahlt wurden. Könnten Sie sich evtl. beim Ombudsmann für Krankenkassen erkundigen, ob es gesetzliche Ausnahmen gibt, bzgl. Wechsel aus der Krankenkasse, wenn man gar nicht mehr in der Schweiz lebt? https://www.om-kv.ch/
Dann könnte das Budget optimiert werden und die Rückzahlung der Ausstände könnte über einen Sanierungsplan erfolgen. So könnte man evtl. auch bei der Krankenkasse argumentieren, dass eine Rückzahlung nur möglich ist, wenn die Klientin aus der Krankenkasse entlassen würde.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne melden.
Freundliche Grüsse
Doris Platania