Erste Sozialhilfebezüger kommen mit hohen Nebenkostenabrechnungen. Übernommen werden bei uns die vertraglich vereinbarten Mietnebenkosten gemäss Mietvertrag bis zur jeweiligen Höhe der anteilsmässigen Mietzinslimite. Die hohen Nebenkostenabrechnungen sprengen jedoch die Mietzinslimite. Wie muss/kann damit umgegangen werden?
Frage beantwortet am
Anja Loosli
Expert*in Sozialhilferecht
Guten Tag
Zu dieser Frage gibt es eine Empfehlung der SKOS.
Die SKOS empfiehlt den Sozialhilfebehörden darin, in der aktuellen Situation, die effektiven Mietnebenkosten zu übernehmen, auch wenn dadurch die Limiten für Nebenkosten überschritten werden. Dabei soll aber überprüft werden, ob die höheren Nebenkosten tatsächlich durch die Preissteigerung bei den Erdölprodukten (Heizöl, Gas) verursacht werden.
Freundliche Grüsse