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Hebt Ferienfähigkeit Kündigungssperrfrist auf?

Veröffentlicht:
26.05.2020
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht

Guten Tag Herr Pärli

Eine Klientin ist seit 2 Monaten krankgeschrieben und hat schon lange 2 Wochen Urlaub eingegeben. Wenn sie für diese Zeit als ferienfähig gilt, läuft Sie dann Gefahr, dass man ihr rechtsgültig kündigen kann? Oder gilt ferienfähig nicht als gesund, wenn die Krankschreibung im Anschluss (aus gleichem Grund) fortdauert?

Besten Dank im Voraus.

Frage beantwortet am

Kurt Pärli

Expert*in Arbeitsrecht

Sehr geehrte Frau Schenker

 

Das ist eine gute Frage... Wenn jedoch auf den Zweck von Art. 336c OR abgestellt wird, nämlich den ARbeitnehmenden zu ermöglichen, dass sie sich im gekündigten Arbeitsverhältnis ohne Einschränkungen auf Stellen bewerben können, so msus die Sperrfrist auch gelten, wenn ein Arbeitnehmer zwar arbeitsunfähig aber ferienfähig ist. Anders zu beurteilen ist die Frage dann, wenn lediglich eine sogenannte arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit vorliegt, d.h., der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin ist nur für die jetzige Tätigkeit bei seinem jetzigen Arbeitgeber arbeitsunfähig. In dieser Situation argumentieren ein Teil der Lehre und einige Gerichte, der Kündigungsschutz nach Art. 336c OR gelte nicht, da er nicht notwendig sei. Persönlich halte ich nichts von dieser Argumentation (so wie auch meine Kollegen Thomas Geiser und Roland Müller). Aber so wie Sie ihren Fall schildern, liegt eine normale Arbeitsunfähigkeit vor und in diesem Fall führt die Ferienfähigkeit nicht zu einer Unterbrechung des Kündigungsschutzes. Das ist auch logisch, weil die Arbeitsunfähigkeit ja nicht wegfällt. Wichtig ist allenfalls, dass Ihr Klientin sich von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt bestätigen lassen, dass sie nachwievor arbeitsunfähig, aber ferienfähig ist.

Genügen Ihnen diese Auskünfte?

mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen

Kurt Pärli