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Handyrechnung

Veröffentlicht:
08.03.2022
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Schuldenberatung

Sehr geehrte Damen und Herren

Eine volljährige Klientin, welche sich seit knapp einem Jahr in einem stationären Setting einer psychiatrischen Klinik befindet, konnte aufgrund ihrer psychischen Erkrankung, welche sich zunehmend verschlechtert hat ihre Handyrechnung nicht bezahlen. Sie befand sich immer wieder in Isolation und die Handyrechnungen sind dabei vergessen gegangen, diese auch von den Mitarbeitenden. 

Der Anbieter Yallo hat Ihr daraufhin drei Mahnungen zukommen lassen. Bei der dritten Mahnung kam eine Mahngebühr dazu. Zusätzlich wurde ihre Handy-Dienstleistungen blockiert.

Die zuständige Sozialarbeiterin hat mit Ihr zusammen die offenen Handyrechnungen beglichen. Die Mahngebühr konnte sie nicht bezahlen.

Mit der Bitte von der Mahngebühr abzusehen, versuchten die zuständige Sozialarbeiterin und (werdende) Beiständin mehrmals telefonisch Kontakt mit Yallo aufzunehmen, dies jedoch ohne Erfolg. Auch auf einen eingeschriebenen Brief, in welchem die Situation der Klientin geschildert wurde und mit der Bitte von der Mahngebühr abzusehen, wurde nicht reagiert.

Über sechs Wochen hinweg wurde erfolglos versucht Yallo zu erreichen, in dieser Zeit sind weitere Kosten dazu gekommen.

Ich (Sozialarbeiterin i. A.) habe mich ebenfalls diesem Thema angenommen und konnte über Sunrise mit Yallo telefonisch verbunden werden. Mir wurde mitgeteilt, dass das Konto der Klientin frühzeitig gekündigt wurde. Dies und eine Kontoblockierungsgebühr ergeben jetzt eine weitere Rechnung von über 100-., welche die Klientin nicht bezahlen kann. Die offene Rechnung und die Mahngebühr muss die Klientin, nach Angaben von Yallo, bezahlen.

Für die Situation der Klientin habe Yallo kein Verständnis.

Meine Fragen lauteten nun: Gibt es eine Möglichkeit, dass die Klientin die Rechnungen nicht oder nur ein Teil bezahlen muss?

Haben Sie vielleicht noch weitere Ideen was wir noch probieren könnten?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Frage beantwortet am

Doris Platania

Expert*in Schuldenberatung

Guten Tag

entschuldigen Sie bitte die späte Antwort.

Leider gibt es keine mir bekannte rechtliche Möglichkeit von "Yallo" eine Reduktion der Mahngebühren einzufordern.

Ihre Klientin könnte den Fall noch beim Konsumentenschutz schildern. Vielleicht gibt es dort ähnliche Fälle. So können zumindest zukünftige Yallo-Kunden gewarnt werden.

Leider ist der schlechte Kundenservice von günstigen Telefonanbietern bekannt, ich vermuete, dass in dieser Hinsicht wenig erreicht werden kann:

https://www.beobachter.ch/konsum/konsumentenschutz/telefonie-so-werden-billig-abos-teuer

Freundliche Grüsse

Doris Platania