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Handhabung; SIL-Leistungen für Windeln und Kindsvermögen auf gesperrten Jugendsparkonto

Veröffentlicht:
26.03.2026
Kanton:
Aargau
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Mutter kommt auf uns zu, weil Sie hohe Auslagen für Windeln und Babynahrung hat. Ihr Budget sei sehr knapp. Wir haben uns überlegt, ob es zulässig ist, wenn über die Situationsbedingten Leistungen einen Anteil an die Windeln und Babynahrung ermöglicht wird.

Weiter hat das Kind ein Kindersparkonto auf welchem es CHF 8'000.00 hat. Es handelt sich um Geld, welches das Kind erhalten hat (Weihnachten, Geburtstag, etc.). Aus unserer Sicht ist dieses Geld geschützt. Die Kindsmutter gibt an, dass das Geld erst bezogen werden kann, wenn ihr Kind 18 Jahre alt ist.

Besten Dank für die Rückmeldung.