Guten Tag
Eine Klientin von mir hat folgende Frage: Ihr Mann hatte während 4 Jahren ein eigenes Geschäft, welches nicht rentierte. Nun bezahlt er monatlich 500.- an die Geschäftsschuld ab (insgesamt 80'000CHF). Sie hatte nichts mit dem Geschäft zu tun und ging selbst einer Arbeit nach (ausser, dass sie der Entnahme von PK-Geldern zustimmte). Würde sie als Ehefrau für diese Schulden haften, falls ihr Mann plötzlich nicht mehr bezahlen kann?
Besten Dank für Ihre Antwort!
Fiona von Allmen
Frage beantwortet am
Doris Platania
Expert*in Schuldenberatung
Guten Tag Frau Allmen,
obwohl die Frage recht schnell wieder geschlossen wurde, habe ich mich nun doch entschieden sie zu beantworten, da es evtl. auch andere Mitleser interessieren könnte.
Insofern ihre Klientin keine Unterschrift an dem Unternehmen des Mannes geleistet hatte, kann sie nicht für die Schulden des Mannes belangt werden.
Indirekt kann es einen Einfluss auf das Familienbudget bei einer Lohnpfändung haben, da bei einer Existenzminimumberechnung beim Betreibungsamt der Mann als Teil einer Familie berechnet wird, so dass der Grundbedarf, anstatt CHF 1'200,- für eine Einzelperson dann CHF 1'700,-/2 also nur CHF 850,- beträgt.
Es könnte also mehr von ihm gepfändet werden. Allerdings kann nichts von der Ehefrau gepfändet werden.
Bei weiteren Fragen, bitte melden.
Freundliche Grüsse