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Haftung Ehepaar Mietverhältnis

Veröffentlicht:
02.10.2018
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Schuldenberatung

Guten Tag
Herr und Frau XY haben gemeinsam in einer Wohnung gelebt. Sie ist gestorben und der Mietvertrag lautete auf sie. Er musste nach ihrem Tod in ein Altersheim ziehen. Nun stellt sich die Frage, ob er die offenen Mieten begleichen muss. Der Mietvertrag lautetet zwar nicht auf ihn aber sie waren verheiratet und er hat ebenfalls dort gewohnt.
Von einer Juristin habe ich nachfolgende Antwort erhalten:
Für die Miete haftet nur derjenige, der den Mietvertrag unterzeichnet hat. Es besteht keine solidarische Haftung des Ehepartners, soweit er den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat.
Gerne würde ich mich erkundigen, ob diese Aussage korrekt ist.
Besten Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Freundliche Grüsse

Frage beantwortet am

Doris Platania

Expert*in Schuldenberatung

Sehr geehrte Frau Terzic,
im Prinzip ist die Antwort der Juristin richtig, es besteht keine solidarische Haftung. Wenn der Ehemann den Vertrag nicht unterschrieben hat, muss er die Ausstände nicht zahlen.
Da die Ehefrau verstorben ist kann es jedoch passieren, dass das Erbrecht zu tragen kommt.
Falls er das Erbe seiner Frau nicht ausgeschlagen hat, kann er ihre Schulden erben und somit auch die Mietzinsausstände. Diese Frage gilt es meines Erachtens zu klären.
Ich hoffe diese Antwort hilft Ihnen weiter.
Freundliche Grüsse
Doris Platania

Sehr geehrte Frau Platania
Besten Dank für die hilfreiche Rückmeldung. Dies hilft mir ihn betreffend Erbausschlagung zu beraten.
Freundliche Grüsse
Magdalena Terzic