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Haftung bei Übersetzungen

Veröffentlicht:
05.12.2023
Kanton:
Luzern
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Haftet der Sozialdienst für die fehlerhafte Übersetzung eines Dokuments, wenn auf dem übersetzen Dokument ein Hinweis angebracht ist, dass für die Übersetzung keine Haftung übernommen wird?

Frage beantwortet am

Anja Loosli

Expert*in Sozialhilferecht

Guten Tag

Ich bedanke mich für Ihre Frage. Darf ich eine Rückfrage stellen? Um was für ein Dokument handelt es sich? Wurde das Dokument im Auftrag der Sozialhilfe übersetzt? Für was wird das Dokument benötigt? Wem gegenüber soll die Sozialhilfe haften: Gegenüber einer Klientin/einem Klienten oder gegenüber einer Drittperson (z.B. einer Behörde)?

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüsse