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Gutachterstelle blockiert durch Untätigkeit das Verfahren

Veröffentlicht:
09.03.2021
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Liebes Beratungsteam

Im März 2020 haben wir einen Einwand gemacht gegen eine IV-Vorbescheid. Dabei haben wir erhebliche Mängel am Gutachten der Firma Estimed AG gerügt und diese fundiert begründet. Daraufhin hat die IV-Stelle die Gutachterstelle mit unserer Rüge konfrontriert. Daraufhin habe die Gutachterstelle auf mehrere Aufforderungen der IV nicht reagiert. Im Dezember 2020 seine sie dan von der IV telefonisch gerügt worden. Die Gutachterstelle versprach, bis Ende Januar 2021 zur Rüge Stellung zu beziehen. Dies sei bis heute nicht geschehen. Die nette Dame der SVA Zürich informiert mich periodisch über den Stand der Abklärungen und über die Untätigkeit der Gutachterstelle. Heute teilte sie mir mit, dass sie nicht wisse, wie sie weiter vorgehen solle, wenn die Gutachterstelle weiterhin nicht reagiert...

Ist da der Tatbestand einer Rechtsverzögerung erfüllt? Untätig ist in diesem Fall die Gutachterstelle. Die IV mahnt regelmässig und informiert mich. Es scheint mir nach 12 Mt. aber doch etwas wenig Interverntion seitens der Versicherung zu sein. Wie kann da weiter vorgegangen werden?

Liebe Grüsse

Marius Viselka

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Lieber Marius

Soweit die IV-Stelle in diesem Fall die notwendigen Schritte unternimmt, wie es hier gemäss den Ausführungen erscheint, kann unmittelbar der IV wohl keine Rechtsverzögerung oder Rechtsverweigerung vorgeworfen werden.

Eindeutige und klare zeitliche Grenzen bestehen dabei nicht. Vom Vorgehen her kann es immerhin geeignet sein zu prüfen, ob eine andere alternative Begutachtung möglich und geeignet ist. Auch insoweit gilt allerdings, dass auch dafür einige Zeit notwendig sein wird, um die Vorbereitungsarbeiten für die Begutachtung zu planen.

Soweit die Verzögerung seitens der Gutachtenstelle nicht begründet werden kann und soweit für die versicherte Person durch die Verzögerung eine Schädigung (Vermögensschaden) erfolgt, könnte mit der IV-Stelle auch geprüft werden, ob und wie bei der Gutachtenstelle Schadenersatzforderungen angedroht oder geltend gemacht werden sollen. 

Ansonsten sehe ich im Moment keine unmittelbaren Möglichkeiten.

Prof. Peter Mösch Payot