Herr erreicht im Sommer 2026 Referenzalter. Aufgrund der langjährigen Selbständigkeit wird dieser nur die AHV erhalten. Ehefrau erhält bereits eine AHV-Rente.
Er macht sich nun Gedanken über seine Zukunft, es stellt sich insbesondere die Frage, ob mit einem EL-Anspruch gerechnet werden kann.
Die finanziellen Prognosen werden entscheidend sein ob er seinen Ruhestand antreten kann.
Er möchte das Geschäft (Einzelunternehmen) grundsätzlich verkaufen, fand bislang keinen Käufer, er ist wenig zuversichtlich jemanden zu finden.
Welche Auswirkungen hat die Geschäftsaufgabe in der Berechnung EL, wenn er dieses nicht veräussern kann sondern lediglich aufgrund der Pensionierung schliesst? Droht ggf. Anrechnung von Verzichtsvermögen? Welcher Nachweis müsste gegenüber der EL erbracht werden, dass die Verkaufsverhandlungen scheiterten und von Verzichtsvermögen abgesehen würde?
Wie verhält es sich wenn er das Geschäft verkaufen kann aber der Verkaufspreis nicht dem Wert gemäss Steuerveranlagung entspricht? Was wären Gründe allfälliges Verzichtsvermögen zu senken oder gänzlich zu verhindern?