Guten Tag
Eine Klientin, alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern und mit abgeschlossener Ausbildung, möchte in eine grosse, genossenschaftlich organisierte Wohngemeinschaft eintreten. Sie müsste dafür einen Genossenschaftsbeitrag in der Höhe von CHF 36'000 bezahlen. Der Vater der Kinder (den wir nicht unterstützen) wäre bereit, ihr das Geld als Darlehen zu geben (er hat geerbt). Bei einem Auszug, so sagt die Klientin, bekäme sie bzw. der Vater den vollen Betrag zurück.
Müssen wir der Klientin davon abraten bzw. den Betrag als Vermögen anrechnen, falls sie den Genossenschaftsbeitrag vom Kindsvater bekommt? Oder können wir uns auf den Standpunkt stellen, dass dies eine zweckgebundene Einnahme ist, die wir nicht anrechnen müssen?
Danke für Ihre Einschätzung.