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Frauenstreik

Veröffentlicht:
24.04.2019
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht

Guten Tag Ich arbeite als Berufsbeiständin. Am 14. Juni möchte ich gerne am Frauenstreik teilnehmen. Gibt es für meinen Beruf eine Einschränkung des Streikrechts? Besten Dank schon jetzt für Ihre Antwort. Freundliche Grüsse, Christiane Klug

Frage beantwortet am

Kurt Pärli

Expert*in Arbeitsrecht

Sehr geehrte Frau Klug
Das heikle Frage. Ein STreik ist unter folgenden Bedingungen rechtlich zulässig:

  • Der Streik muss von einer Arbeitnehmerorganisation getragen werden, die mit der Arbeitgeberseite Verhandlungen über Arbeitsbedingungen führen kann.
    . Der Streik muss durch einen Gesamtarbeitsvertrag regelbare Ziele verfolgen, also beispielsweise höhere Löhne oder ein früheres Pensionierungsalter.
  • Der Streik darf nicht gegen eine bestehende (etwa im Gesamtarbeitsvertrag verankerte) Friedenspflicht verstossen. Dann verpflichtet der Gesamtarbeitsvertrag, das Streiken zu unterlassen.
  • Der Streik muss verhältnismässig sein
    Unter diesen Bedingungen darf eine Arbeitgeberin keine Sanktionen gegen Streikende ergreifen. Eine Lohnzahlungspflicht der ARbeitgeberin besteht aber nicht, denn während des rechtmässigen Streiks ruht die Arbeitspflicht, gleichzeitig besteht aber auch keine Lohnzahlungspflicht, Die Arbeitgeberin darf aber gegen Personen, die rechtmässig streiken, nicht mit Disziplinarmassnahmen oder Kündigungen vorgehen.
    Ob der Frauenstreik rechtmässig ist, ist umstritten. Es geht zwar durchaus um gewerkschaftliche Forderungen (Lohn), jedoch hat der Streik auch eine mehr allgemeine politische Dimension. Ich würde Ihnen raten, mit ihrem Berufsverband bzw. mit ihrer Gewerkschaft Rücksprache zu nehmen und auch mit ihren Kolleginnen in der Verwaltung. Sinnvollerweise wird auch eine einvernehmlcihe Lösung mit der Arbeitgeberin angestreibt, denn wie erwähnt, ob er Frauenstreik als rechtmässig im Sinne der Rechtsprechung anzusehen ist, ist unklar.
    Genügen Ihnen diese Angaben?
    Mit Dank für die Kenntnsinahme und freundlichen Grüssen
    Kurt Pärli

Guten Tag, Herr Pärli
Ich bedanke mich für Ihre ausführliche Antwort. Damit ist mir auf jeden Fall gedient.
Beste Grüsse,
Christiane Klug